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Ist ein Laufrad ein Velo?


Stedali

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Wie der Titel schon sagt, fragen wir uns, ob wir unsere "grosse" (5 jährig) mit dem Laufrad auf Wegen mit Fahrverbot fahren lassen dürfen. Weiss da jemand bescheid?

Bearbeitet von Stedali
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Wie der Titel schon sagt, fragen wir uns, ob wir unsere "grosse" (5 jährig) mit dem Laufrad auf Wegen mit Fahrverbot fahren lassen dürfen. Weiss da jemand bescheid?

Hallo Stephan

 

Soweit ich weiss, ist die Regelung so, dass Kinder erst ab der 1. Klasse (oder vielleicht ist es auch das Alter) mit dem Velo auf der Strasse fahren dürfen. Davor müssen sie mit dem Velo auf dem Trottoir fahren, da geh ich mal davon aus, dass allgemein Wege mit Fahrverbot für Kinder <7 mit Velo oder Like-a-Bikes erlaubt sind. Für eine verbindliche Auskunft müsstest du wohl bei der Polizei oder so schriftlich nachfragen (dann hast du auch was, um im streitfall damit zu argumentieren)

 

lg Chnoepfli

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kinder bis zum 8. geburtstag sind den fussgängern gleichgestellt. art.2. abs. 5 der StVO. danach gelten die vorschriften eines laufrades analog eines velo /bike. hierzu ist das eidg. waldgesetz zuständig. wo durch ein allg. fahrverbot sig. ist oder eben ein bedingtes fahrverbot für motorisierte leichte fahrzeuge ( töff oder ebike mit mehr als 25 kmh. )

 

grüsse bazzi

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Ist das nicht in Deutschland?

ja

in der schweiz (svg) heisst es unter Artikel 2 Absatz 5

 

5 Für Strassen im Eigentum des Bundes bestimmen die vom Bundesrat bezeichneten Bundesbehörden, ob und unter welchen Bedingungen der öffentliche Verkehr gestattet ist. Sie stellen die erforderlichen Signale auf.

 

Man kann also seine Strassenschilder mitnehmen oder so.

 

Trotzdem würde ich meine Töchter auf dem laufrad mit ruhigem Gewissen auf jeden Waldweg mitnehmen.

 

siehe auch das PDF weiter oben...

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gut so, hoffe, stedali hat nun die gewünschten infos bekommen.

 

wenn i jetzt etwas pingeli sein wollte, dann würde ich schreiben:

STVG ist das gesetz VO ist die verordnung zum gesetz. jedes gesetz hat ausführende bestimmugnen. auch wenn die D das selbe wort benützen.

also ist eigentlich nicht das gesetz bestimmend sondern die ausführugnsbestimmugnen = VO zum gesetz

 

so long der pingeli bazzi

 

PS:

jo jo, ich habe das jus studium anno domini abgebrochen und bin zu den polizei gren gegangen, what else oder so ( wer mag sich noch an die AJ- kravall zeiten erinnern ? 1981 beim HB, man hätte dort bazzi angetroffen.... aber nicht als kravallbruder, sondern auf der anderern seite der parteien... smile

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Tja, dann war ich wohl auf der anderen Seite. Standen wir uns gegenüber? :P

 

Heute bin ich aber nicht mehr bissig, nur noch Kobra.

 

 


PS:

jo jo, ich habe das jus studium anno domini abgebrochen und bin zu den polizei gren gegangen, what else oder so ( wer mag sich noch an die AJ- kravall zeiten erinnern ? 1981 beim HB, man hätte dort bazzi angetroffen.... aber nicht als kravallbruder, sondern auf der anderern seite der parteien... smile

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@ Bazzi

 

Die deutschen Versionen heissen

Strassenverkehrsgesetz StVG

und

Strassenverkehrs-Ordnung StVO

und diese enthält den von Dir zitierten Passus in Art 2 Abs 5 "Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen."

 

 

Das Strassenverkehrsgesetz heisst in der Schweiz SVG 741.01

 

und regelt das Mindestalter für das Fahren eines Rades. Im Gegensatz zu Deutschland, wo dies das 8. Altersjahr ist, ist hier in der Schweiz im SVG Art 19 Abs 1 die Grenze auf "vor dem vollendeten sechsten Altersjahr" festgelegt.

 

Die Verordnung heisst Verkehrsregelnverordnung VRV 741.11

 

Die schweizerische Verkehrsregelnverordnung nimmt in diesen Artikeln Bezug zum Thread-Thema:

Art 1 Abs 10: Definition von fahrzeugähnlichen Geräten (FäG)

Art 6 bis 11: Verhalten gegenüber Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten

Art 26: Kolonnen, Umzüge und Raupenfahrzeuge in Bezug auf FäG

Art 41: Fusswege, Trottoirs in Bezug auf FäG

Art 50: Benutzer von fahrzeugähnlichen Geräten

 

Grüsse

 

douglasflyer

 

PS: @Kobra: da standen wir wohl Seite an Seite damals ;-)

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@bazzi und Kobra:

 

Auch ich habe nicht genau gelesen - ich kam im Mai 1968 "unter die Räder" nach dem Jimmy Hendrix Konzert in Oerlikon. 1981 stand ich schon im Solde einer grossen schweizerischen Fluggesellschaft - da gehörte es sich nicht mehr, an Krawallen teilzunehmen. An Konzerten aber immer noch gerne ;-)

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  • 4 Wochen später...

Also ich dachte ja immer ein Laufrad wie wir auch 2 hatten sei ein Spielzeug ( hat ja keine Bremsen kein Licht ect) also war es für uns klar das darf man benutzen/fahren. Und zur Demo da muss ich passen war gerade 1Jahr in London ;-) war auch

nicht viel ruhiger!

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  • 1 Monat später...

Nun habe ich heute ein FäG für Erwachsene bekommen und dürfte gemäss der anfangs verlinkten Broschüre problemlos Fussgängerzonen und Wege mit allgemeinem Fahrverbot passieren.

 

Woher? Die bündner Bergbahnen in Scuol ersetzen ihre Trottinetts für Erwachsene und verkaufen die 3 Jahre alten für 80 Fr. (Neupreis ca. 480.-) post-7097-14126932980475_thumb.jpg

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Stedali, sieht cool aus das Teil... Ich bin fast täglich im Wald, teilweise sind da ganz viele Waldstrassen mit allgem. Fahrverbot. Aber man staune, ich treffe an gewissen Tagen im Minuten Takt Autos an. Die einen weil sie mit dem Hund gassi gehen und keinen Meter zu viel laufen wollen, die Biker die direkt in den Wald fahren, damit sie keine 10m auf dem Teer fahren müssen usw. und in der Mitte stehe ich mit meiner Pferdektusche und versuche an den vielen Autos vorbei zu kommen, ohne einen Kratzer zu machen. Fazit: so ein Laufrad ist echt kein Problem im Wald, es hat ja kein Motor dran...

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