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zweirad

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  1. zweirad

    Fahrverbot?

    Das ist ganz klar und unmissverständlich umschrieben! Ich sehe nicht wo da Spielraum sein sollte. Bezüglich Feldwegen habe ich das selbe Ergebnis wie sbeelis. Wenn der Weg nicht entsprechend Beschildert ist (Fahrverbot oä.) darf dieser befahren und parkiert werden, solange eine 3m breite Durchfahrt bestehen bleibt. Waldwege sind generell (im Kanton Zürich) verboten, ausser es ist wiederum entsprechend signalisiert und gestattet. Meistens ist eine solche Ausnahme aber wiederum an eine Bedingung geknüpft, die ein Cacher wohl in den seltensten Fällen erfüllt (bpsw. Zubringerdienst zur Waldhütte gestattet -> siehe oben). Ich bleibe dabei um komme wenn immer möglich mit dem Velo oder zu Fuss und empfehle das auch Euch. Aber jeder, wie er will.
  2. zweirad

    Fahrverbot?

    @ bubendorf Zum besseren Verständnis einige mögliche Beispiele (ohne juristischen Anspruch auf Vollständigkeit ): Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren bei Anwohnern oder auf anliegenden Grundstücken, - Du bringst oder holst etwas von einem Kollegen - Du bist Kurierfahrer oder Lieferant (bspw. Post). Aber nur bei Lieferungen in der Strasse, nicht zur blossen Durchfahrt. Fahrten von Anwohnern und von Personen, die Anwohner zu treffen oder auf anliegenden Grundstücken - Du gehst Deinen Kollegen besuchen - holst jemanden ab der bswp. schlecht zu Fuss ist - Du wohnst selber dort Arbeiten zu verrichten haben - Gärtner, Bauarbeiter, Schreiner, etc... sowie die Beförderung solcher Personen durch Dritte. -Taxifahrer - Spitex Fahrdienst Ich hoffe es ist für Dich nun ein wenig besser verständlich. Ich bin auch kein Jurist, für die Details muss ich auch immer nachfragen/ nachschlagen. Bin nicht mehr so in Übung. Die Frage bezüglich des Waldweges von KüT5-Team bezüglich des Waldweges habe ich mir ins Geschäft gemailt. Ich frage heute Mal die Kollegen.
  3. zweirad

    Fahrverbot?

    Die Frage kann ich sogar ohne Abklärung beantworten: Du musst das Auto vor dem Fahrverbot stehen lassen. Art. 17 Abs. 3 SSV Bei Fahrverboten sowie Mass- und Gewichtsbeschränkungen erlaubt der Vermerk «Zubringerdienst gestattet» Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren bei Anwohnern oder auf anliegenden Grundstücken, Fahrten von Anwohnern und von Personen, die Anwohner zu treffen oder auf anliegenden Grundstücken Arbeiten zu verrichten haben sowie die Beförderung solcher Personen durch Dritte.
  4. zweirad

    Fahrverbot?

    In dem Punkt hast Du allerdings Recht. Ich werde den Punkt die nächsten Tage mal bei den Kollegen abklären. EDIT: Sehe gerade das die Frage bereits weiter oben beantwortet wurde...
  5. zweirad

    Fahrverbot?

    Besser hätte ich es nicht formulieren können. Sehe ich genau so.
  6. zweirad

    Fahrverbot?

    Mir fällt da spontan dieser Logeintrag ein: Das Fahrverbot ist wunderbar ersichtlich und klar signalisiert. Ich durfte für diesen Cache einen 40` Aufstieg mit dem Bike in Angriff nehmen. Zu Fuss hätte es noch einiges länger gedauert. Was will ich damit sagen? Ich finde es einfach schade und bedenklich wie faul gewisse Leute sind. Statistikpunkt um jeden Preis. Ja keine körperliche Anstrengung, ja kein Kontakt mit der Natur und Umwelt.
  7. Können wir mit dieser auch Deinen "Die verirrte Maus" holen? Wusste gar nicht das es solche Teleskopleitern gibt! Wäre glatt ein weiteres Weihnachtsgeschenk für mich.
  8. Ich weiss, klingt lustig. Rührt aber daher das verdächtige Gegenstände in der Regel nicht noch gross bewegt werden und es darum sinnvoll ist das der Behälter eben als Cache erkennbar ist. Aber eigentlich sollte es ja ohnehin keine Caches an Orten geben wo es zu solchen Missverständnissen kommen könnte - eigentlich...
  9. Überhaupt nicht! Habe ich auch in keinem Wort gesagt. Ich sagte das der Behälter klar als Cache gekennzeichnet bzw. beschriftet ist. Ich sagte nicht das jeder den Behälter finden muss. Was denkst Du was passiert wenn jemand z.B am Flughafen Zürich einen unbeschrifteten Behälter findet? Noch dazu wenn der Behälter z.B. in der Nähe des Check-Ins der US-Airlines liegt... Ich denke die Antwort kennen wir alle.
  10. Ein weiterer nicht unwichtiger Punkt. Eigentlich wäre er ja klar in den Bedingungen erwähnt: Caches an Einrichtungen mit erhöhtem Gefährdungspotential (Kraftwerke, in Betrieb befindliche militärische Anlagen, Flughäfen, Bahnlinien, ...) - Einierseits ist es elementar das die Caches als solche klar und unmissverständlich erkennbar sind (ohne das der Cache berührt oder bewegt werden muss!) - Auch sollte man sich überlegen ob Caches in der Nähe solcher Anlagen sinnvoll sind. Und wenn den schon ein Cache sein muss den Standort entsprechend wählen. Leute die das Geocaching nicht kennen (es soll ja noch solche geben ;-)) können einen Cache bzw. den suchenden Cacher auch schon mal für etwas anderes, gefährliches halten. Wollte das nur mal deponieren.
  11. Da schätze ich doch meine Arbeitskleidung
  12. zweirad

    Wandermulti

    Den "Gotthard Saumpfad" kann ich sehr empfehlen. Der "Bänderenweg" auf die Rigi ist, nach meiner Ansicht, nur was für schwindelfreie (was ich nicht so 100% bin.) Ich würde ihn deshalb nicht mehr machen auch wenn der Cache absoult toll ist. Es soll aber auch einen Weg für Leute wie mich geben (aussenrum?) was ich offenbar übersah Eigenwerbung: Mein Cache http://coord.info/GC2XRW8 kann ich natürlich auch jedem empfehlen Der "Höhenweg Gspon - Saas Grund" von Eltitas kann ich auch empfehlen. Leider wurde er an genau dem Tag eröffnet als wir den Weg gelaufen sind. Toller Weg!
  13. Ich habe erst im Mai einen Cache gefunden, der seit September 2010 besteht und ich bin bis heute noch der einizige Logger. Da kann der Cache ja nichts dafür wenn er auf 2400 müM liegt und offenbar die wenigsten Berggänger Cacher sind. Gerade solche Caches finde ich speziell! Nicht die 0815 Caches welche jeder mit dem Auto besuchen kann.
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