@ bubendorf
Zum besseren Verständnis einige mögliche Beispiele (ohne juristischen Anspruch auf Vollständigkeit ):
Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren bei Anwohnern oder auf anliegenden Grundstücken,
- Du bringst oder holst etwas von einem Kollegen
- Du bist Kurierfahrer oder Lieferant (bspw. Post). Aber nur bei Lieferungen in der Strasse, nicht zur blossen Durchfahrt.
Fahrten von Anwohnern und von Personen, die Anwohner zu treffen oder auf anliegenden Grundstücken
- Du gehst Deinen Kollegen besuchen
- holst jemanden ab der bswp. schlecht zu Fuss ist
- Du wohnst selber dort
Arbeiten zu verrichten haben
- Gärtner, Bauarbeiter, Schreiner, etc...
sowie die Beförderung solcher Personen durch Dritte.
-Taxifahrer
- Spitex Fahrdienst
Ich hoffe es ist für Dich nun ein wenig besser verständlich. Ich bin auch kein Jurist, für die Details muss ich auch immer nachfragen/ nachschlagen. Bin nicht mehr so in Übung.
Die Frage bezüglich des Waldweges von KüT5-Team bezüglich des Waldweges habe ich mir ins Geschäft gemailt. Ich frage heute Mal die Kollegen.