Moiserich Geschrieben 29. Oktober 2010 report Teilen Geschrieben 29. Oktober 2010 Eine Frau erlitt im Sommer 2000 einen Zeckenbiss, wurde aber erst 2007 ernsthaft krank. Die Unfallversicherung ihres Betriebes will nicht zahlen. Ihr Argument: Es sei unklar, wann genau der Zeckenbiss damals passiert sei. Und es sei auch unklar, ob die Frau - sie hatte eine Saisonstelle - zum Unfallzeitpunkt überhaupt angestellt war oder nicht. Das Bundesgericht hat den negativen Entscheid der Unfallversicherung abgesegnet. Der Fall macht klar: Wer von einer Zecke gebissen wird, sollte sofort zum Arzt, wenn die typische Rötung (auch «Wanderröte» genannt) auftritt. Damit ist der Unfallzeitpunkt auch für spätere Erkrankungen festgehalten. Bundesgericht, Urteil 8C_868/2009 vom 6.9.2010 Quelle: Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp / 17.10.2010 Fazit: Immer die Akten kopieren lassen und x-fach amtlich bestätigen lassen! Auch Ärzte können einmal sterben. Mein Arzt des Vertrauen ist leider dazumal verstorben und seine Familie ist dann wieder ich die Czecheslovakei zurück gezogen und haben alle Akten in den Müll geworfen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skyplanet Geschrieben 31. Oktober 2010 report Teilen Geschrieben 31. Oktober 2010 In der Schweiz ist ein Zeckenbiss ein sogenanter Bagatelunfall. Wer angestellt ist sollte in dem Fall einen Bagatelunfallschein ausfüllen. Dieser geht über die Firma zur Unfallversicherung. So erhällst du eine Unfallnummer die nicht "vergeht". Damit hat man später sicher gute Chancen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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