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Geocaching im Naturschutzgebiet


wunnibald

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Gestern habe ich Post von meiner Wohngemeinde erhalten. Ich werde in einem zweiseitigen Brief aufgefordert meine "[...] Aktivitäten in diesem Gebiet per sofort einzustellen [...]". Ansonsten werden die "[...] notwendigen Massnahmen gegen die Fehlbaren [...]" durchgeführt. Die Rede ist von meinem, seit zwei Wochen publizierten Nachtcache "Die Gralsburg (GC1445C)". Der Inhalt des Briefes ist sachlich-schroff formuliert und hinterlässt bei mir den Eindruck, dass Geocacher (egal ob Tag- oder Nachtaktive) sich aus diesem Gebiet gefälligst fernhalten sollen. Keine Spur von Dialogbereitschaft, wie ich gehofft hatte.

 

Dass ich mit den Behörden in Kontakt kommen würde, wusste ich von Anfang an. Der überaus pflichtbewusste Jagdaufseher, Herr B., registriert, seit er mich eines Nachts - ich war gerade auf dem Kontrollgang vor der Eröffnung des Caches - von seinem Hochsitz aus angebellt hat, minutiös jede Bewegung in "seinem" Gebiet. Umgehend hat er der Gemeinde im Namen der Jagdgesellschaft über die, seiner Meinung nach, unbotmässigen nächtlichen Aktivitäten Bericht erstattet.

 

Jetzt habe ich den Salat.

 

Tatsache ist, dass der Grossteil dieses Nachtcaches durch Naturschutzgebiet führt. Schätzungsweise die Hälfte verläuft abseits der Wege. (Dass dieses Gebiet, in dem die Spur querwaldein führt, erst seit kurzem unter Naturschutz steht (1.1.2007), und auch nicht entsprechend beschildert ist, sei hier nur am Rande erwähnt). Wer nun meint, das frisch eingezonte Gebiet sei ein Landstrich, wo man den Rehen beim äsen zusehen und bei jedem Tritt aufpassen muss, dass man nicht eine geschützte Pflanze zertritt, der irrt sich. Es handelt sich grösstenteils um ziemlich gewöhnlichen Tannen- und Buchenwald, der reichlich von Wegen und Pfaden durchzogen ist. Bei schönem Wetter wird das Gebiet tagsüber geradezu von Besuchern überschwemmt. Auch Abends und Nachts sind Leute an diversen offiziellen und wilden Feuerstellen anzutreffen. Mountainbiker gehören seit kurzem auch zum Inventar, wenn sie über die Feldwege zu Tal brausen. Und, last but not least, befindet sich mitten im Herz dieses Naturschutzgebiets seit Jahren ein 300-Meter Schiessstand. Jeden Donnerstag Abend knallt es dort aus den Sturmgewehren. Im Weiler klingt das, als ob gerade der Krieg ausgebrochen wäre. Die Kleinkaliberschützen sind 800 Meter entfernt, ebenfalls im Naturschutzgebiet. Ausserdem hat der Bauer, der sich inmitten von all dem befindet, offenbar das Recht, mit riesigen Mähmaschinen Nachts sein Gras zu schneiden und zu Ballen zu verarbeiten. Das ist Naturschutz pur. Aber die fünfzig Nachtcacher, die binnen eines Jahres (wenn's hoch kommt) in Gruppen vorbeikommen, sollen zu viel sein.

 

So einfach lasse ich mich nicht vertreiben. Ich werde den Dialog mit den Behörden suchen und hoffe, eine befriedigende Lösung zu finden. Aber bevor ich das tue, würde mich interessieren, was andere Geocacher zu bestimmten Punkten meinen.

 

1) In einem Naturschutzgebiet sind laut Gesetzestext (§3 c) nicht bewilligte Veranstaltungen untersagt. - Mich interessiert hier: Ist ein Nachtcache (und Geocaching im Allgemeinen) in juristischem Sinne eine Veranstaltung? (Natürlich sind hier nur normale Caches und keine Events gemeint)

 

2) Ist es verboten (und auch sonst verwerflich) sich Nachts abseits der Wege mit Taschenlampen in einem Naturschutzgebiet aufzuhalten, weil das übermässig starke Immissionen auf die zu schützenden Umgebung hat?

 

3) Darf ein Nachtcache, der auf den Wegen bleibt, durch ein Naturschutzgebiet führen?

 

4) Wäre es für Geocacher wünschenswert ein gerichtliches (Präzedenz-) Urteil zu haben, das klärt, was ihnen in der Natur allgemein (und in einem Schutzgebiet im Speziellen) gestattet ist? Oder soll man schlafende Hunde nicht wecken und einfach hoffen, dass die Behörden bei diesbezüglich heiklen Caches nichts mitbekommen? Nicht dass ich wild auf eine Gerichtsverhandlung wäre, aber mir wäre gerade jetzt sehr mit einem Urteil gedient, dass in dieser Sache schon einmal gefällt worden ist.

 

5) Unser kantonales Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz, spricht von Bussen bei Übertretung des Gesetzes, schweigt sich aber vollständig über deren Höhe aus, ausser dass sie in schweren Fällen bis zu 100'000 Franken betragen kann. Kennt sich da jemand aus? Wie hoch würde in diesem Fall eine Busse schätzungsweise bemessen werden? Ist das im zwei- drei- oder gar im vierstelligen Bereich? 100'000 für ein paar reflektierende Reissnägel und eine, nach Behördenmeinung, nicht bewilligte Veranstaltung werden sie wohl nicht verhängen. Ich frage das, weil mir die Vorstellung Sorgen macht, dass eine (unverhältnismässig) hohe Busse reinsegelt, während ich noch mit den Behörden diskutieren will.

 

Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich will nicht um jeden Preis einen Nachtcache durch Naturschutzgebiet führen. Das ist sogar eine ziemlich schlechte Idee. Ich hätte die Strecke nie so ausgesteckt, hätte ich gewusst, dass sie fast vollständig durch Naturschutzgebiet führt. Alles was ich möchte, ist, dass die Gemeinde (oder das Forstamt) so lange ein Auge zudrückt, bis sie es geschafft haben, das Naturschutzgebiet für alle Besucher auch als solches erkennbar zu markieren.

 

Wenn sich im Zuge dieser Auseinandersetzungen noch einige Fragen, die das Geocaching betreffen, klären lassen, umso besser.

 

So. Das wär's. Vielen Dank für die Reaktionen.

Gruss

Wunnibald

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Ich kann Deine Situation gut verstehen. Gemäss meinem Wissen wird ein Cache, der in einem Naturschutzgebiet liegt, von Geocaching.com, resp. den zuständigen Reviewern, umgehend archiviert, da dies gegen die Spielregeln von Geocaching.com verstösst, die Du beim Eintragen akzeptiert hast (siehe auch www.die-reviewer.info). Wenn man den Weg nicht verlassen muss und den Cache auch vom Weg aus heben kann (und das im Listing so steht), sollte der Cache jedoch aktiv bleiben können, da ich solche Caches schon gesehen habe.

 

Mir wäre ein Streitfall mit einer Behörde die Sache nicht Wert, zumal es unserem Hobby nicht dienlich wäre und es - aus meiner Sicht - noch genügend andere attraktive Gebiete gibt.

 

Das die Behörden Dich direkt mit einen harschen Brief kontaktieren, statt zuerst das Gespräch zu suchen ist zwar formal zulässig - finde ich aber auch daneben. Und das bei den Waldbenutzern einige gleicher sind als andere, ist aus anderen Fällen auch bekannt. Ich mag mich an einen Beitrag im Schweizer Fernsehen erinnern, als ein auch von Dir genannter "Waldbenutzer" im Fernsehen meinte, die Kinder des lokalen Waldkindergartens würden den Wald übernutzen. Wann man zuvor gesehen hat, wie respektvoll die Kinder mit den Pflanzen etc. umgegangen sind konnte ich da nur lachen - Du bist also nicht alleine mit Deinem Problem... :D

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Hier noch ein Link zu ecoGIS - Ein Umweltdaten- und Kartenbrowser vom Bundesamt für Umwelt:

 

http://ecogis.admin.ch/?lang=de

 

Laut dieser Karte ist dieses Gebiet im BLN-Inventar. (BLN = Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung).

 

Der Punkt 523 "Chilchholz" (Hügel südlich vom Start) ist ebenfalls auf der Karte eingezeichnet, wegen gefährdeter und geschützer Moose. (Ich weiss allerdings nicht ob da der Nachtparcours durchführt).

 

.... und ich wollte nächsten Freitag die Gegend um die Gralsburg unsicher machen. Das fällt dann wohl ins Wasser! ;):(

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ich selber habe auch caches in naturschutzgebieten

jedoch habe ich in diesen fällen die klaren einschränkungen gemacht:

 

1. niemals die wege verlassen

2. im listing darauf hinweisen und dazu ermahnen vorsichtig zu sien.

 

caches ausserhalb der wege in naturschutzgebieten...und dann noch nachts ...haben echt nichts zu suchen

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Eigentlich ist es ganz einfach:

Im Naturschutzgebiet darf ein Cache nur sein wenn man keine Wege verlassen muss. Wenn es Naturschutzgebiet ist, dann kommst Du leider nicht drum herum den Cache auf Wege zu führen (obwohl ich mich frage was dort schützenswert ist,- vielleicht der viele Steinschutt ;) )

 

Wald der kein Naturschutzgebiet ist, kann genutzt werden für jegliche Freizeitaktivitäten.....ob das nun den Jägern passt oder nicht! Viele Jäger / Pächter haben die Meinung sie hätten mit einer Jagdbewilligung /Pacht die alleinige Nutzung des Waldes mitgepachtet.

 

Du führst den Cache ja an schöne Orte, daher wäre es schade wenn er einfach zuginge. Mach den halt wenn es nicht anders geht über Wege und dann zu den selben Orten.

 

Zur Gemeinde: Vermutlich sitzt ein Jäger im Gemeinderat ;)

 

@ast126

Bei Deinem Cache kommt man auch gleich auf die Idee dass es ein Naturschutzgebiet ist, da sind viele seltene Pflanzen und viele Naturschutztafeln.

Bei Wunnibalds Cache kommt man nicht im Traum auf die Idee dass das Naturschutzgebiet sein könnte,- eher ein "Naturschuttgebiet" denn es ist ein normaler Wald und der Boden ist oft mit Schottersteinen bedeckt.

 

@wunnibald

Wie wäre es mit einem sehr sehr einfachen, familienfreundlichen Nachtcache auf den Wegen. Ein Cache der von gaaaaanz vielen Cachern aufgesucht werden kann ;) Natürlich an dem Ort vorbei wo der Jagdaufseher am meisten ist........und dann haben sie viel öfters die Lämpchen im Wald ;)..und können absolut nichts dagegen unternehmen.

Sorry, bei solchem Behördengehacke kommen mir so bösartige Ideen.

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Laut dieser Karte ist dieses Gebiet im BLN-Inventar. (BLN = Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung).

 

 

Ich muss dazu noch folgendes hinzufügen:

 

Es entzieht sich meiner Kenntnis ob die Wege in den "Zonen" auf dieser BLN-Karte nicht verlassen werden dürfen.

 

Sollten diese Gebiete über ein Betretungsvebot verfügen wie ein ausgeschildertes Naturschutzgebiet, dann würden noch einige Caches in sogenannten "Tabu-Zonen" liegen. Auch von mir... und nirgendwo steht eine Tafel in der Landschaft mit einem allfälligen Hinweis betreffend Naturschutzgebiet oder Betretungsverbot. ;)

 

Diese BLN-Zonen umfassen zum Teil riesige Flächen....

 

Für Nachtcaches empfehle ich (schon vor dem Auslegen) das Gespräch mit dem Förster zu suchen.

Irgendwo im www gibt es eine tolle Übersichtskarte mit den zuständigen Forstwarten/Forstkreisen. (Habe den Link nicht mehr....

 

EDIT:

 

Landschaftsschutz ist im übrigen nicht mit Naturschutz gleichzustellen.

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Liebe Käscher

 

Danke für Eure Stellungnahmen. Sie haben mir geholfen die - wie ich glaube - richtige Entscheidung zu treffen. Der Käsch muss wohl oder übel archiviert werden. Weitere Details entnehmt ihr bei Interesse bitte dem Listing.

 

@Paravan

danke für die weisen Worte. Sie haben mich in die nötige Distanz zur Sache gebracht

 

@mr. edi

jetzt weiss ich endlich, was die 'GIS'-Karten sind, von denen alle reden. Mit grossem Interesse studiert. Mir scheinen aber die BLN-Zonen nicht mit Naturschutzgebieten gleich zu sein. Zum Glück! Das wäre sehr krass. - dieser Forstwartlink wäre für mich von höööchstem Interesse ... und, wenn du das Listing anschaust ... am Samstag bestünde die Möglichkeit, den Käsch noch zu machen. Wie wär's ... ?

 

@ast126

klar und deutlich und auch meine Meinung

 

@Tabata2

Gell? Die Gegend ist zwar schön, aber das dies alles Naturschutzgebiet sein soll, ist schon etwas befremdend. - Familienfreundlich ist ein gutes Stichwort. In diese Richtung dachte ich auch. Aber es muss schon etwas mit Schmackes sein, wie der Originalkäsch. Schliesst sich ja nicht aus. - Was den Jäger betrifft, hätte ich eher an einen Mikro gedacht, der unter seinem Hochsitz installiert ist und in regelmässigen Abständen hochfrequente Töne aussendet, die alle Schweine vertreibt und vor allem er selbst als störend empfindet, ohne zu wissen, was um ihn herum vorgeht. - Aber es wird wohl bei der Fantasie bleiben. Ich habe einige Fehler, aber Rachsucht gehört eigentlich nicht dazu. Ich werde Herrn B. also in Frieden lassen und hoffen, dass er mich in Zukunft auch in Frieden lassen wird.

 

Gruss

Wunnibald

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Hallo zusammen,

wir haben dies mit grosser Aufmerksamkeit gelesen. Dadurch haben wir erfahren das wir mitten in einer BLN-Zone wohnen. Es ist uns schon bekannt, dass der Cache teilweise im Naturschutzgebiet verläuft, aber dort niemals den Weg verlässt. Es ist schon noch interessant jeden Tag zu beobachten wie der genannte und uns gut bekannte Herr B. sein Geländefahrzeug in den Wald fährt und dann querwaldein seine Rehe hegt und pflegt. Wir fahren täglich am Startpunkt des Cache vorbei. Die wirtschaftliche Nutzung der Landschaft bleibt uns auch nicht verborgen und es wäre für uns interessant zu Erfahren was in dieser Zone erlaubt und nicht erlaubt ist. Uns war bekannt das man für Veranstaltungen im grösseren Rahmen in der Gemeinde Arlesheim eine Bewilligung braucht, aber es ist uns nicht bekannt das wir unmittelbar neben unserem Wohnhaus nicht von den Wegen (tagsüber oder Nachts) abkommen dürfen....Da diese Einzonung erst kürzlich stattfand, hätte ich bei irgendwelchen Einschränkungen als Bewohner dieses Gebietes irgendwelche Informationen erwartet. Es kam aber nichts.

 

Es ist sehr Schade das dieser Cache abgebaut wird.

@Tabata: im Gemeinderat sitzt kein Jäger oder Wildhüter :D

 

Gruss Patpat

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... nun, ich habe mittlerweile den Eindruck, die Gemeinde will gar nicht, dass dieses Naturschutzgebiet als solches zu sehr bekannt wird. Lieber halten sie das ein wenig unter dem Deckel, tolerieren die eine oder andere wilde Feuerstelle oder eine Pfadiveranstaltung, die quer durch den Wald geht und gestehen Mountainbikern gewisse Routen zu, als dass sie - wie sonst üblich - an allen Wegen Schilder anbringen, aus denen klar ersichtlich wird, dass mann/frau Naturschutzgebiet betritt und die Wege nicht verlassen werden dürfen (und vieles andere mehr). Es könnte nämlich sein, dass Leute, die grösseres politisches Gewicht haben als ich, sich daran stören, dass rund 70% des Arlesheimer Waldes unter Naturschutz stehen und man, juristisch gesehen, nur von den Wegen aus die schöne Landschaft bestaunen darf und sonst nichts. Das, wohlgemerkt, in stadtnahem Gebiet und in einem Wald - ich wiederhole mich - der zu einem grossen Teil wirklich nicht nach Naturschutz schreit.

 

Die Absicht ist ja nicht schlecht. Strenges Gesetz und sehr tolerante Auslegung garantieren, dass diese, alles in allem ja wirklich besondere Gegend, intakt bleibt. Du darfst dich also weiterhin abseits der Wege bewegen, patat. Es wird kaum jemand etwas sagen (nicht einmal Herr B., in diesem Fall). Das Problem ist nur, dass ein einziger, überspannter Jäger ein völlig harmloses Unterfangen, wie diesen Nachtcache, der von einer handvoll Leute besucht wird und sonst von kaum jemandem überhaupt wahrgenommen wird, einfach innert drei Wochen abwürgen kann. Denn faktisch ist es Naturschutzgebiet und kein Gericht wird mir Recht geben, wenn ich eine Busse oder sonstwas anfechten will, die mir aus meinem Tun entsteht.

 

Sollte das für Ortsunsansässige nicht so interessesant zu lesen sein, bitte ich um Nachsicht. Es hat gut getan, es einmal los zu werden.

 

Gruss

Wunnibald

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