Zum Thema Privatgrundstück: Es ist tatsächlich so, dass der Grundstückeigentrümer haftbar ist, wenn eine Person auf seinem Grundstück verunfallt. Auch wenn der Verunfallte das Grundstück unbefugt betreten hat. Konkret ging es bei einem Kollegen (und Versicherungsexperten) darum, dass er bei sich zu Hause den Koiteich sichern musste, weil eine Person hätte hinein fallen können.