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Inhalte mit der höchsten Reputation am 20.11.2021 in allen Bereichen anzeigen

  1. Die neue Version 0.11.8 zum GC little helper II steht hier zur Verfügung. Sie kommt auch per automatischem Update. Es wurden wieder hauptsächlich Fehler beseitigt, die durch Änderungen auf den Webseiten entstanden waren. Ein paar kleine Erweiterungen gibt es aber trotzdem. So zum Beispiel den neuen Map Layer "Open Topo Map" für die Browse Map. Details zu den Anpassungen gibt es im Changelog. Einen schönen Tag und liebe Grüße Frank
    3 Punkte
  2. Hier die Reviewerperspektive zu diesem Thema: gemäss Guidelines braucht es für jeden versteckten Cache eine Bewilligung des Grundstückeigentümers. Um den Cache zum Review einzureichen, muss man explizit einen Haken setzen, mit dem man bestätigt, dass diese Bewilligung vorliegt. in der Regel verzichten wir im Sinne eines Vertrauensvorschusses darauf, dies zu prüfen und gehen davon aus, dass der Cache Owner beim setzen des Hakens nicht gelogen hat in bestimmten Fällen, die Erfahrungsgemäss heikel sind, oder wenn wir aus Erfahrung davon ausgehen müssen, dass an einer Stelle keine Bewilligung erteilt würde, fragen wir explizit nach den Bewiligungsdetails (z.B. Nachtcaches, Baumklettercaches, Abseilcaches an Gebäuden, Caches auf Schulgelände oder Spielplätzen, in Bahnhöfen, im Kanton Baselland seit 2021 in Naturschutzgebieten, ...). wenn wir nach einer Bewilligung fragen, gehen wir davon aus, dass dies für den Owner kein Problem ist, schliesslich hat er ja bereits bestätigt, dass er diese hat, den Nachweis zu erbringen sollte also nur noch eine Formsache sein. wenn wir mal gefragt haben, gibt es "kein zurück" mehr. Egal welche Erklärung ein Owner bringt, wieso die Platzierung "unproblematisch" ist, ohne Bewilligung wird der Cache nicht publiziert. Sollt der Owner - wie von Dave oben spekuliert - geschummelt hat, hat er nun die Möglichkeit, die Bewilligung noch einzuholen und nachzureichen, oder aber - wenn er den Aufwand scheut, oder die Bewilligung nicht erhält - den Cache wieder einzusammeln und das Listing zu archivieren. im übrigen bedeutet "mein Cache liegt auf öffentlichem Grund" nicht, dass es für diesen keine Bewilligung braucht, sondern einfach, dass diese nicht von einer Privatperson, sondern dem öffentlichen Grundbesitzer (Gemeinde, Kanton, entsprechendes kantonales oder eidgenössisches Amt) gegeben werden muss. Wenn wir nach einer Bewilligung fragen tun wir dies nicht als Schikane, sondern um das Spiel und die Cacher vor negativen Folgen zu schützen. So könnt ihr - wenn Euch jemand fragt, was ihr hier tut - mit gutem Gewissen erklären, dass für diesen Cache eine Bewilligung vorhanden ist.
    2 Punkte
  3. Auch wenn es so gemäss Reglement ist, würde ich doch stark bezweifeln, ob alle Owner dies wirklich immer machen. Ich würde da durchaus eine Wette eingehen, dass dem noch lange nicht so ist! Gerade bei kleinen Dosen auf öffentlichem Grund, im Wald oder in abgelegenen Gegenden behaupte ich mal mutig, dass die wenigsten eine offizielle Genehmigung haben. Anders wird es bei Caches aussehen, bei denen eine Installation gemacht wird, solche, die auf Privatgrund liegen, bei T5 Caches oder ähnlichen Projekten. Und bei Powertrails sind die Bewilligungen sowieso immer Pflicht. Die Frage ist vermutlich immer, ob ein Cache zuviel Aufsehen und damit auch Probleme verursachen kann?! Eine Bombenattrappe unter der Bank einer Bushaltestelle ist bestimmt keine gute Idee. Und auch die Dose in Nachbars Hecke, ist ohne Einwilligung problematisch. Aber bei einem Petling im Wald oder auf einer Alp, wird kein Reviewer eine Bewilligung verlangen. Also gemäss Reglement ist es so, aber die Praxis sieht dann doch anders aus. Da ist einfach gesunder Menschenverstand gefragt. -- Attila
    1 Punkt
  4. Ja, bei jedem Caches und Nanos gehören (leider) auch dazu
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  5. Ja. Cache ist Cache. Allenfalls könnte man darüber streiten, ob ein Nano einer ist...
    1 Punkt
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