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Events mit Zusatzprogramm (neue Regelung)


Attila_G

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Auf Facebook wurde kürzlich heftigst diskutiert, weil ein (Feierabend-)Event mit Zusatzprogramm (Besichtigung/Führung) nicht mehr bewilligt wurde. Nun sind die Reviewer nochmals über die Bücher gegangen und haben diese Regelung teilweise aufgehoben, bzw. präzisiert. Nachzulesen ist es hier:

 

https://www.facebook.com/groups/25342786635/permalink/10154536666456636/?comment_id=10154654059616636&notif_t=group_comment_reply&notif_id=1491246415997474

 

Hier die Klarstellung von sbeelis:

 

Ich melde mich noch einmal im Namen der Reviewer zu diesem Thema.

Wir haben vor einer Woche eine Reviewer-Retraite gehabt, wo wir uns getroffen haben, um diverse Themen zu besprechen. Unter anderem haben wir auch die Diskussion hier in der Gruppe zum Anlass genommen, um uns noch einmal Gedanken zu machen, welche Kriterien der Guidelines genau welche Einschränkungen zur Folge haben.

Wir sind dabei zum Schluss gekommen, dass wir diese in Bezug auf Führungen/Geocaching-fremde Aktivitäten wohl zu streng ausgelegt haben.

Relevant sind (in diesem Bereich) eigentlich drei Punkte aus den Event-Guidelines:
- Events müssen mindestens eine halbe Stunde dauern
- Events müssen an einer fixen Stelle stattfinden
- Events dürfen nicht gebraucht werden, um Publikum an "sonst auch stattfindende Anlässe" zu bringen

In Bezug auf Führungen heisst dies konkret:
- die Führung kann nicht das Event sein (nicht an einer fixen Location)
- die Führung kann vor oder nach dem Event sein, das Event muss aber mindestens 30 Minuten dauern.
- falls die Führung parallel zum Event stattfindet, muss immer jemand an der Event Location sein, damit Leute während der ganzen Dauer, auch unangemeldet, am Event teilnehmen können
- die Führung/der Anlass muss spezifisch für den Geocaching-Event organisiert worden sein

(Die restlichen Event-Guidelines gelten natürlich weiterhin auch).

Das heisst, dass Führungen, wie jene, die von uns nicht bewilligt wurde und Anlass für diese Diskussion war, in Zukunft wieder zulässig sind, solange sie die oben erwähnten Bedingungen erfüllen. Wir haben das auch bereits direkt so an den betroffenen Owner kommuniziert. Es ist auch weiterhin erlaubt das Spezialprogramm im Event Listing anzukündigen und Will Attends entsprechend zu gestalten (wieder solange die obigen Reglen und auch die Kommerz-Richtlinie eingehalten werden).

Wir haben diese Aspekte (zusammen mit 1-2 weiteren Punkten, wo wir denken, dass Transparenz sowohl uns Reviewern als auch den Cachern dienen) auf der Schweizer Seite im Länder Wiki beschrieben, wo ihr Euch informieren könnt: https://wiki.groundspeak.com/display/GEO/Switzerland

Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem Entscheid die geltenden Guidelines einhalten und Euch Eventorganisatoren so weit wie möglich die gewünschten Freiheiten anbieten können.

Ich hoffe, dass Euch diese Informationen weiterhelfen und grüsse im Namen aller Reviewer herzlich.

 

 

 

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@sbeelis / @reviewer:

 

In diesem Zusammenhang wollte ich mal fragen, ob und was für andere Entscheide ihr noch so getroffen habt? Werden diese auch publik gemacht?

 

Ebenfalls auf FB gab es erst gerade eine Diskussion, weil ein Reviewer verlangt hat, dass im Listingtext ein Hinweis betreffend Naturschutzgebiet stehen muss und der nächste hat verlangt, dass dieser Hinweis im Hint enthalten sein muss. Solche Dinge sind natürlich für die Owner mühsam, wenn ein Cache von verschiedenen Reviewern mit unterschiedlichen Auflagen versehen wird, die sich dann auch noch teilweise 'widersprechen'.

 

-- Attila

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Hoi Dave

 

Erstens mal Merci fürs Verlinken der Diskussion hierher, da hätte ich auch drauf kommen können :-)

 

Es gibt ja im Länder-Wiki eine Seite für die Schweiz, wo "Spezialfälle" dokumentiert werden: https://wiki.groundspeak.com/display/GEO/Switzerland. Wir haben am Reviewertreffen entschieden, dort solche Dinge wie z.B. die Event-Geschichte zu veröffentlichen, so dass Owner sich dort informieren können. Neu sind dort Events, GPS-Gebrauch und Bewilligungen aufgeführt. Die Naturschutzgebiete sind dort schon länger erwähnt.

 

Grundsätzlich ist es so, dass bei Caches im Naturschutzgebiet sichergestellt sein muss, dass die Wege nicht verlassen werden müssen/dürfen und dies auch *deutlich* im *Listingstext* erwähnt wird. Zusätzlich regen wir jeweils an, einen deutlichen Hint zum Versteck bzw. ein Spoilerbild hinzuzufügen. Evtl. ergab sich aus diesen beiden Teilen eine gewisse Verwirrung, so dass jemand meinte, der "Weg nicht verlassen" Text müsse in den Hint. (Wäre sicher auch nicht verkehrt, da viele das Listing ja nicht lesen und der Hint eher gesehen wird).

 

Im Übrigen ist es uns ein Anliegen, dass wir möglichst "mit einer Stimme" sprechen und eben alle die gleichen Auflagen machen. Allerdings sind wir erstens auch Menschen (und machen somit ab und zu Fehler) und zweitens sind die Grenzen je nachdem auch nicht so klar, dass es mal vorkommen kann, dass zwei Reviewer trotzdem was minim anders beurteilen.

 

Ich hoffe, meine Antwort beantwortet Deine Frage, sonst darfst Du gern noch nachhaken.

 

@Alle: und wir sind Teil der Community, wir versuchen auf den üblichen Kanälen unsere Finger am Puls zu haben, wenn ihr also Fragen habt, meldet Euch bei uns, gern geben wir Auskunft oder nehmen - wie das Beispiel der Events zeigt - Rückmeldungen von Euch gern auf, um sie bei unseren Beurteilungen so weit möglich zu berücksichtigen.

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