wwerner Geschrieben 20. August 2008 report Teilen Geschrieben 20. August 2008 Ich habe mich mal etwas schlau gemacht bezüglich der Diskussion Cacher im Wald. Der Zugang zum Wald wir im Bundesgesetz über den Wald geregelt. Da ist u.a. folgendes zu lesen: Art. 14 Zugänglichkeit 1) Die Kantone sorgen dafür, dass der Wald der Allgemeinheit zugänglich ist. 2) Wo es die Erhaltung des Waldes oder andere öffentliche Interessen, wie namentlich der Schutz von Pflanzen und wildlebenden Tieren erfordern, haben die Kantone: a. für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken; b. die Durchführung von grossen Veranstaltungen im Wald einer Bewilligung zu unterstellen. Daraus lässt sich zum einen ableiten, dass jeder Normalbürger das Recht hat, sich im Wald aufzuhalten (und zwar nicht nur auf den Wegen). Zum anderen sind lediglich Grossveranstaltung bewilligungspflichtig. Als solche kann man das normale, individuelle Cachen sicher nicht bezeichnen. Es dürfte wohl auch einleuchten, dass der Kanton gewisse Gebiete absperren kann, um Wild und Wald zu schonen. Die kantonalen Jagdgesetze regeln ebenfalls, dass zum Schutz des Wildes Einschränkungen vorgenommen werden können. Solche Einschränkungen würden dann aber nicht nur für Cacher, sondern auch für Jogger, Velofahrer etc. und die Jäger selbst gelten und müssen publiziert werden. Weiter steht im Waldgesetz: Art. 43 Übertretungen 1 Mit Busse bis zu 20 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung: 26 a. ... b. die Zugänglichkeit des Waldes einschränkt; c. ... Sollte also eine nicht dazu berechtigte Instanz auf die Idee kommen, den Zugang zum Wald (z.B. für das Cachen) einzuschränken, könnte obiger Artikel helfen, die Diskussion auf die richtige Basis zu stellen. Ich möchte aber betonen, dass ich hier nicht eine Diskussion Cacher versus Jäger oder so ähnlich anzetteln will. Ich glaube wir tun gut daran, uns alle so unauffällig zu benehmen, dass man uns im Normalfall nicht wahrnimmt. Imagefördernde Aktionen wie Abfall mitnehmen etc. helfen uns ebenfalls. Aber wir haben auf der anderen Seite auch Rechte, die es im Streitfall zu schützen gilt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TommiB Geschrieben 20. August 2008 report Teilen Geschrieben 20. August 2008 Ich bin auch der Meinung, dass wir so unauffällig wie möglich sein sollten. Je mehr man uns vergisst oder nicht so bewusst wahr nimmt, desto weniger haben wir Probleme. Art 43 1b beruhigt mich dann aber trotzdem... Danke für die Recherche und liebe Grüsse, Thomas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Msporti Geschrieben 23. August 2008 report Teilen Geschrieben 23. August 2008 Zu diesem Thema hatte ich auch schon berichtet. Nachzulesen unter dem Titel: Forstamt, Geocaching in Bahnen leiten Beste Grüsse Msporti Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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