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Cache im Gewässerschutzgebiet


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Hallo zusammen

 

Ich habe ein Cache Versteck ausgesucht das sehr gut zum Thema meines Caches passen würde. Nur leider ist das Versteck ca. 10m tief in einem Gewässerschutzbebiet drinn. In den Richtlinien meinte ich gelesen zu haben dass, wenn der Cache vom Weg aus zu heben ist, es erlaubt ist.

 

Mein Cache ist tatsächlich, ohne auch nur einen Milimeter vom Weg ab gehen zu müssen, zu heben.

Sollte also den Richtlinien entsprechen.

 

Was muss ich im Listing beachten?

Darauf hinweisen das man für das Heben des Caches den Weg nicht verlassen muss?

Hintbild?

Sonnst noch was?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

 

 

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Ich muss sagen, dass mir nicht bewusst ist, was ein Wasserschutzgebiet ist! Natürlich geht es darum, dass es da Wasser gibt, welches geschützt werden soll bzw. nicht verschmutzt werden soll - soweit logisch. WAS heisst das aber konkret, was für Regeln zieht das nach sich? Im Naturschutzgebiet darf ich die Wege nicht verlassen und das Pflücken von Pflanzen ist verboten. Im Wasserschutzgebiet? Da darf ich wohl nicht in den Busch pinkeln oder? ;) Von daher vermute ich zum Beispiel, dass das verlassen von Wegen wohl KEIN Thema ist, da es kein Naturschutzgebiet ist.

 

Ganz generell schreibe ich diesen Post aber vorallem deshalb, weil mein erster Gedanke war: Bei solchen Hinweisen im Listing muss man immer davon ausgehen, dass sie nicht gelesen werden. Wenn Du etwas ehrlich schützen willst, dann tust dort KEINEN Cache hin. So traurig das ist. Es gibt immer wieder Zeitgenossen, nach denen die Sinntflut kommen kann.

 

PS:

220px-CH-AI_-_Grundwasserschutzgebiet.jp

Bearbeitet von neisgei
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Mindestens einer meiner Multis liegt komplett in einem Naturschutzgebiet. Ich wies in der Beschreibung ausdrücklich darauf hin, dass der Weg zu keinem Zeitpunkt verlassen werden muss. Der Cache wurde so freigeschaltet.

 

Wie Du aber richtig bemerkst: Ob diese Hinweise gelesen und auch eingehalten werden ist wieder eine andere Frage und so frage ich mich auch ob der beste Schutz nicht wäre gar kein Cache dort zu verstecken. Würde aber wieder dazu führen, dass der eine oder andere das schöne Gebiet gar nicht erst besuchen würde.

 

Wenn das Wasserschutzgebiet mit dem Schild nach SVG (blaues Rechteck) gekennzeichnet ist, bedeutet es eigentlich vereinfacht gesagt nur, dass keine Fahrzeuge mit Wasser-gefährdender Ladung dort durchfahren dürfen.

Für Cacher, Biker, Wanderer tut das Schild nach meinem Wissen nichts zur Sache.

Bearbeitet von zweirad
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Die Richtlinien verlangen das im Listing stehen muss das die Wege nicht verlassen werden müssen.., und auch nicht dürfen..,

 

Ob es gelesen wird ist eine andere frage....

 

Aber bei den Zugängen zu Wasserschutz gebieten sind immer recht grosse Hinweise auf Das Gebiet das Mann betritt....

 

Wasserschutz Gebiete sind aber auch einzigartige wanderlandschaften....

 

Warum also nicht

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Es ist aber auch ein grosser Unterschied zwischen Gewässerschutz und Grundwasser Schutz ....

 

Gewässerschutz sind zb die Teiche in einer morlandschaft....

 

Grundwasser Schutz gibt es an Orten wo sich wasserfassungen für unser Trinkwasser Versorgung befinden... Durch diese zohnen dürfen gefährliche Transporte nur beschränkt oder gar nicht... Ein Bauer Darf da auch ned seinen Mist verteilen usw...

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Eine andere Variante, das Gebiet nicht schutzlos irgendwelchen Trampeln auszuliefern, die das Gefühl haben, sie müssten den Cache mit dem Bagger ausgraben, wäre, den Cache als Multi auszulegen, so dass zur Berechnung der Finalkoordinaten gewisse Dinge abgelesen (z.B. von einer der Tafeln, die auf die Schutzbedürftigkeit des Gebietes hinweisen) müssen. Die Final-Büxe wäre dann natürlich ein paar Meter weg vom Gewässeschutzgebiet zu platzieren...

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