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böxli vergraben ?


Gast Bazzi

Empfohlene Beiträge

hallo leute

 

das würde bazzi doch mal interessieren.

das geo-bibel-gesetz sagt ja aus dass: böxli nicht im boden vergraben werden dürfen ??

was heisst das jetzt genau?

 

bazzi hat einer seiner 20 böxli in den boden versenkt. genau gesagt: er hat ein loch in den boden gebudelt, dann eine box mit deckel reingestellt, in der eine weitere box mit dem cäsch reingelegt hat. darüber steine gelegt. und mit dem boden niveliert und an die umgebung mit ästen und laub angepasst. man sieht also nix.

 

um das ding nun zu finden, muss man eben halt ein wenig herum stochern. man muss nicht graben und es braucht kein werkzeug, schaufel usw.

 

was habt ihr für erfahrungen gemacht?

es kommt nun ein votum auf, dass dies nicht dem gesetz entspreche und die versuchung gross wäre, dass grobmotoriker mit bagger und schaufeln aufkreuzen könnten.

 

was meinen die vertreter der geo-bibel hierzu.

 

danke und lg bazzi

(nicht masterbazzi, es handelt sich ja nicht um ein T5erli thema) :D

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Kann man vermutlicht nicht allgemein beantworten.

 

Auf der deutschen Reviewer-Seite steht:

 

"Unter anderem werden folgende Arten von unzulässigen Caches meistens schnell archiviert:....

...Caches, die vergraben wurden. Es darf kein Spaten, keine Schaufel und kein ein anderes scharfkantiges Grabwerkzeug nötig sein, um den Cache zu verstecken oder zu finden."

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Kann man vermutlicht nicht allgemein beantworten.

 

Auf der deutschen Reviewer-Seite steht:

 

"Unter anderem werden folgende Arten von unzulässigen Caches meistens schnell archiviert:....

...Caches, die vergraben wurden. Es darf kein Spaten, keine Schaufel und kein ein anderes scharfkantiges Grabwerkzeug nötig sein, um den Cache zu verstecken oder zu finden."

 

 

danke paravan ;)

will ja nicht spitzfindig sein aber: verstecken und finden sind zwei paar handschuhe.

um das böxli zu finden, muss ich es ja vorher vergraben,what esle, könnte ja das auch mit den händchen machen, macht aber nicht so viel spass :D , der sucher aber, muss kein werkzeug brauchen um das böxli zu loggen.

 

wo liegt das gesetz nun genau? nur beim "finden" oder auch beim "verstecken" ?

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Solche Caches trifft man ab und zu an. Kobras haben damit kein Problem. Es braucht ja kein Werkzeug zum ausbuddeln. Wir haben selbst so etwas versteckt.

Wenn die Kiste in einer holen Wurz liegt, ist die ja auch unter dem Boden.

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Obwohl die zitierte Regel eigentlich eindeutig sagt "um den Cache zu verstecken oder zu finden", wird es in der Praxis ganz sicher anderst gehandhabt. Ich denke da wird eher aus der Sicht des Suchenden beurteilt und wenn der keine Schaufel braucht, dann sollte es wohl ok sein. Ansonsten müssten viele schöne Caches archiviert werden, nur weil der Behälter in der Erde eingelassen ist.

 

-- Attila

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Obwohl die zitierte Regel eigentlich eindeutig sagt "um den Cache zu verstecken oder zu finden", wird es in der Praxis ganz sicher anderst gehandhabt. Ich denke da wird eher aus der Sicht des Suchenden beurteilt und wenn der keine Schaufel braucht, dann sollte es wohl ok sein. Ansonsten müssten viele schöne Caches archiviert werden, nur weil der Behälter in der Erde eingelassen ist.

 

-- Attila

 

 

genau so sehe ich das auch Attila.

möchte aber doch einmal eine klare stellungnahme von den offiziellen lesen können.

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möchte aber doch einmal eine klare stellungnahme von den offiziellen lesen können.

Meinst du die offiziellen Guidelines?

 

"Unter anderem werden folgende Arten von unzulässigen Caches meistens schnell archiviert:....

...Caches, die vergraben wurden. Es darf kein Spaten, keine Schaufel und kein ein anderes scharfkantiges Grabwerkzeug nötig sein, um den Cache zu verstecken oder zu finden."

 

Beim Verstecken kann allenfalls eine ausdrückliche Einwilligung des Grundeigentümers eine Ausnahme rechtfertigen. Beim Finden aber auf keinen Fall.

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Meinst du die offiziellen Guidelines?

 

"Unter anderem werden folgende Arten von unzulässigen Caches meistens schnell archiviert:....

...Caches, die vergraben wurden. Es darf kein Spaten, keine Schaufel und kein ein anderes scharfkantiges Grabwerkzeug nötig sein, um den Cache zu verstecken oder zu finden."

 

Beim Verstecken kann allenfalls eine ausdrückliche Einwilligung des Grundeigentümers eine Ausnahme rechtfertigen. Beim Finden aber auf keinen Fall.

 

 

vielen dank für deine antwort herr chefowner :)

 

nun gut, so weit kann ich das thema verstehen. die juristica sagt aus, dass wenn ein werk verändert wird, es einer bewilligung bedingt. in usnerem fall, wo das böxli vergraben wird, entspricht es genau dieser aussage. das werk ( grundstück ) wird verändert, dito, braucht es eine bewilligung. ggf kann es zu einer zivilklage wegen sachbeschädigung führen.

 

neben den gudlines (gesetz) gibt es aber auch verordnungen zum gestetz, sprich erfahrungswerte und bestimmungen, die detaillierter auf die gesetzgebung eingehen und das fehlt mir hier immer noch in diesem thema.

 

ich verweise auf meine ausgangsalage. ist nun ein solcher cäsch wie er ausgelegt wurde und geloggt werden kann, statthaft oder nicht?

 

danke und gruss bazzi

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ich verweise auf meine ausgangsalage. ist nun ein solcher cäsch wie er ausgelegt wurde und geloggt werden kann, statthaft oder nicht?

Da du ja beim Einstellen des Listings angekreuzt hast, dass du den Grundstücksbesitzer um Erlaubnis gebeten hast scheint mir von hier aus gesehen alles ok.

Die Suchenden müssen nicht graben und du hast für deine Grabarbeit eine Erlaubnis. Im Zweifelsfall wahrscheinlich sogar eine Schriftliche. :unsure:

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Da du ja beim Einstellen des Listings angekreuzt hast, dass du den Grundstücksbesitzer um Erlaubnis gebeten hast scheint mir von hier aus gesehen alles ok.

Die Suchenden müssen nicht graben und du hast für deine Grabarbeit eine Erlaubnis. Im Zweifelsfall wahrscheinlich sogar eine Schriftliche. :unsure:

 

 

sodele, danke nochmals, für mich bazzi, ist nun alles klar.

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