Zum Inhalt springen

Archivierte Caches und immer noch vorhandene Cacheboxen


Cutterus

Empfohlene Beiträge

Und was jetzt, da der Cache archiviert ist, und die Büx möglicherweise noch immer vor Ort? Wer entfernt die Büx und bewahrt den Sigrist vor weiterem Ärger?

 

Ich zweifle nicht daran, dass sie noch dort ist. Nur dass man nicht von einer Büx sprechen kann. ;)

 

mit der üblichen Bitte "alle sich noch im Gelände befindlichen Gegenstände zu entfernen". Muss jetzt wohl der Sigrist machen - der darf, liegt der Cache doch auf "seinem kirchlichen Grund" ;)

 

Nur weiss dieser von der Archivierung nichts, es sei denn er würde eigens dafür auf Geocaching.com gehen... Da er ja auch nicht grundsätzlich etwas gegen den Cache hat (nur das Versteck findet er ungeschickt), wird er ihn wohl auch nicht wegräumen, solange er von der Archivierung nichts weiss.

Wenn hier die Cachergemeinde nicht aktiv wird, wird wohl der Cache noch auf unbestimmte Zeit dort liegen, wenigstens bis jemand den Sakristan zwecks eines neuen Caches kontaktiert...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gut, wenn die betroffenen Owner aktiv wären, dann müsste man meistens nicht über die Archivierung oder Adoption ihrer Caches diskutieren. Ich finde, wer aktive Caches hat, der sollte sich darum kümmern. Wer das nicht kann oder will, der sollte sie weitergeben oder selber archivieren. Man nennt dies Verantwortung.

 

Ja und genau so ist es in der Verantwortung des Owners seinen Müll (sorry aber eine Dose, die NICHT auf einer Plattform gelistet ist, ist nichts weiteres als Müll) zu entsorgen. Wenn dies der Owner aber nicht macht, dann darf das ein halbes Jahr später also gut auch ein anderer Machen. Wenn ich hier mitten in der Stadt vor meiner Haustüre jedes Mal warten würde, bis der "Owner" seine leere PET-Flasche entsorgt, dann käme ich wohl bald nicht mehr aus dem Haus. Man schmeisst das Ding halt mal selber in den Müll. Ich bin dadurch aber weder Polizist noch bei der Städtischen Reinigung angestellt. Ich räume einfach Müll weg, den niemand mehr braucht/will.

Auch die hier entfernte Büx würde ja niemanden mehr interessieren. Also hier von Polizei und Diebstahl zu sprechen ist völlig übertrieben. Werdet Owner und kümmert euch um eure Dosen - ansonsten Weg mit den Dosen. Sonst macht es jemand anderst (das archivieren und das entfernen) und das finde ich so auch völlig in Ordnung!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Übrigens - der erwähnte Enge-Cache ist jetzt von mir neu als Enge (reloaded) eröffnet worden: http://coord.info/GC3BF87

Ich habe den Geomüll entsorgt bzw. das alte Logbuch behalten. Der frühere Owner hatte sich ja trotz wiederholter Kontaktversuche nicht gemeldet. Mir geht es vor allem darum, diesen schönen Cache in der Stadt Zürich zu erhalten. Ich finde es schade, wenn schöne und interessante Caches verschwinden, nur weil sich ein Owner nicht mehr dafür interessiert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Jahre später...

Herübergeleitet aus einem anderen Thread...

 

Wenn ich den Cache nun finden würde, hätte ich dann auch Finderlohn zu gute nach deiner Theorie koebilee ;).

Antwort: ja, und zwar einen angemessenen Finderlohn.

 

Und wie bereits geschrieben, nach 5 Jahren geht es evtl. ganz in deinen Besitz über. Da kann man noch so lange Smilies posten wie man will, Tatsachen bleiben nun mal Tatsachen! Vor allem eben auch die Tatsache, dass man Fundgegenstände an den entsprechenden Stellen abgeben / angeben MUSS.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Herübergeleitet aus einem anderen Thread...

 

Antwort: ja, und zwar einen angemessenen Finderlohn.

 

Und wie bereits geschrieben, nach 5 Jahren geht es evtl. ganz in deinen Besitz über. Da kann man noch so lange Smilies posten wie man will, Tatsachen bleiben nun mal Tatsachen! Vor allem eben auch die Tatsache, dass man Fundgegenstände an den entsprechenden Stellen abgeben / angeben MUSS.

 

Dann informiere dich doch bitte mal im ZGB über den orginären Erwerb, lies den Artikel 933 im ZGB oder das Besitzrecht. Wenn "keine persönliche Beziehung" (mehr) zu etwas vorliegt, hat der Eigentümer sein Besitzrecht abgegeben. Ich würde jetzt mal behaupten, dass man zu einer Plastikdose, die seit Jahren im Wald vergammelt wohl keine persönliche Beziehung mehr hat.

 

Ob ich die Dosen jetzt 2 Monate oder 5 Jahre behalte ist mir egal.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ob dort noch eine persönliche Beziehung besteht oder nicht, muss von Fall zu Fall bewertet werden. Deshalb würde ich auch von Dose zu Dose jeweils zuerst beim Owner nachfragen, ehe ich einfach so mal etwas entferne.

 

Bitte mich nicht falsch verstehen, ich bin auch dafür, den Müll zu entfernen. Nur würde ich eine gewisse Vorsicht walten lassen. So was kann 999mal gut gehen und beim 1000sten Mal geht es in die Hose.

 

PS. Von all den Aufräumern kann mir jetzt ja vielleicht einmal jemand diese 'Cistes' erklären, oder mich in diese Materie mit ein paar Hilfestellungen einführen. Ich blicke dort mit meinen einfachen Französischkenntnissen leider immer noch nicht ganz durch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

beim Einsammeln von Cache-Döschen gibt es zwei Aspekte die nicht durcheinander geworfen werden sollten.

 

Einmal der Umwelt Aspekt:

Daraus folgt, dass man nichts in den Wald und Flur schmeißen sollte, dass dort nichts verloren hat. Da hat für mich eine verwaiste *1) Cachedose den gleichen Stellenwert wie eine Coladose oder ein Schokopapier, der Müll gehört hier nicht her, also weg damit.

 

*1) nirgends gelistet, niemand kümmert sich mehr darum

 

Der rechtliche Aspekt.

Hier nun wird es heikel und ich kann auch nur für Deutschland sprechen, die Rechtslage in der Schweiz kenne ich nicht.

Hier regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, der §965 eine "Fundsache":

§ 965 BGB
Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

 

Das heißt, wenn der Wert des Döschens 10 Euro überschreitet, muss man es bei dem Fundbüro abgeben. Nun stellt sich die Frage, welcher Wert ist gemeint? Ein ideeller Wert kann schnell diesen Betrag überschreiten wenn da eventuell noch ein gutes Logbuch vorhanden ist das Jahre zurück die Logeinträge anzeigt. Keine Ahnung, wie das in einem Streitfall behandelt werden würde. *2)

 

 

Aus obigem habe ich für mich folgenden Schluss gezogen:

Ist das Döschen noch in Ordnung und kann man noch ganz normal loggen bleibt es wo es ist und ich logge einen Fund. Andere sehen das und können auch noch auf die Suche gehen.

Ist das Döschen nur noch Schrott und das Logbuch versifft wird es eingesammelt und eine entsprechende Note gepostet.

Damit bin ich in der Vergangenheit recht gut gefahren.

 

*2) Wer ganz sicher gehen will kann auch den Schrott aufs Fundbüro bringen, dann können die das entsorgen und tragen auch die Verantwortung dafür.

 

Gruß, MB

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Ganz grundsätzlich ist ein Cache ja keine verlorene Sache. Also kann die Dose auch nicht gefunden werden...

 

Aber was mich bei diesem ganzen Thema doch erstaunt, ist die einseitige Betrachtungsweise. Nun mal angenommen, ein Cache ist auf Groundspeak angemeldet. Dieser wird dort archiviert, gilt nun ab sofort für Groundspeak als Geomüll...

 

Nur mal so ein Gedanke, was ist, wenn der Cache nun auf Opencaching gelistet ist? Ist es nicht schon fast ein wenig überheblich eine Dose einfa so zu entfernen?

 

Ob das ganze als Diebstahl gilt ist eher fragwürdig. Definitiv ist es eine Entwendung, allenfalls eine Unterschlagung und je nach Situation eine Sachbeschädigung. Also rechtlich eine sehr gewagte Angelegenheit.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ganz grundsätzlich ist ein Cache ja keine verlorene Sache. Also kann die Dose auch nicht gefunden werden...

Das erklärt natürlich, wieso ich so oft DNF loggen muss [:)]

 

 

Nur mal so ein Gedanke, was ist, wenn der Cache nun auf Opencaching gelistet ist? Ist es nicht schon fast ein wenig überheblich eine Dose einfa so zu entfernen?

Hier sehe ich verschiedene Möglichkeiten:
  • Prophylaxe: Der Cache Owner schreibt in das bei Groundspeak deaktivierte Listing eine Note: "Cache ist weiterhin auf Platformen X, Y und Z" gelistet.
  • Quercheck: Bevor jemand die Büchse aktiv einsammeln geht, kuckt er schnell auf den anderen Plattformen nach, ob an den gleichen Koordinaten und/oder unter dem gleichen Cachenamen etwas gelistet ist und sammelt sie nur ein, falls da nichts gelistet ist
Ich denke, Leute, welche aktiv Geomüll suchen und einsammeln gehen, werden sich die Mühe machen, sowohl das archivierte Listing anzuschauen wie auch kurz zu prüfen, ob der Cache wirklich verwaist ist.

 

Natürlich ist das auch nicht absolut wasserdicht, aber:

  • wenn ich schaue, wie wenig Caches auf anderen Plattformen gelistet sind, ist das Risiko verhältnismässig klein
  • von diesen wenigen Caches müsste es dann noch ein Mystery sein, der unter anderem Namen gelistet ist, damit es ihn trifft
Mein Fazit: Eintretenswahrscheinlichkeit klein bis verschwindend, Auswirkungen klein bis mittel, folglich ein Risiko, das man gut eingehen kann :-) Bearbeitet von sbeelis
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...