Hab lange überlegt (vielleicht hat es was gebracht) ob ich als Newbie meinen Senf auch noch dazu geben soll oder nicht..
Was mich beschäftigt, ist die ursprüngliche Frage von skydance resp. die Aufforderung zur Umbenennung des 6-Jahre alten Caches. Und es wird immer wieder auf die Richtlinien unseres Spieles hingewiesen. Den Link von K&D folgend hab ich Punkt 4 mit den dazugehörigen Erläuterungen durchgelesen und kann keinen relevanten Punkt finden, der einen Verstoss der Richtlinien bedeutet.
Wie komme ich dazu?
Werbung im Sinne von GC (religiös, politisch noch sozial) im Listing hab ich nicht gefunden. Als kommerziell kann ich den Namen auch nicht einstufen, da er weder ein Copyright, ein geschützter Markenname noch als Firma im Handelsregister des Kt. AG eingetragen ist http://ag.powernet.ch/webservices/net/zefix/zefix.asmx/SearchFirm.
Als kommerzielles Produkt gilt die Bezeichnung einer Gegend oder Ueberbauung wohl auch nicht.
Ebenso steht auf der besagten Seite folgendes (Zitat):
"Wenn ein Geocache veröffentlicht wurde und eine der unten aufgeführten Regeln verletzt, solltest Du das melden. Wenn der Cache allerdings veröffentlicht wurde, bevor die Regel ausgegeben oder aktualisiert wurde, genießt er Bestandsschutz und kann unverändert bleiben." Letztes Update Nov12
Leider ist nicht ersichtlich, wann welche Regel in Kraft getretten ist. Wäre für den Bestandesschutz noch relevant..
Die Gretchenfrage stellt sich mir nun..ab wann ist ein Name oder Bezeichnung ein kommerzielles Produkt? Ist es die Bezeichnung "Bahnhof Dielsdorf", "Post ...." "Panem" oder eben "Wynecenter Buchs"?
Für mich ist es dann der Fall, wenn ein direkter, finanzieller Vorteil oder Gewinn für denjenigen entsteht, der dies publiziert. Dazu auch:
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Kommerz
Demzufolge hätte ich den Cache offengelassen....
Gruess vom berghas