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wunnibald

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  1. Gestern habe ich Post von meiner Wohngemeinde erhalten. Ich werde in einem zweiseitigen Brief aufgefordert meine "[...] Aktivitäten in diesem Gebiet per sofort einzustellen [...]". Ansonsten werden die "[...] notwendigen Massnahmen gegen die Fehlbaren [...]" durchgeführt. Die Rede ist von meinem, seit zwei Wochen publizierten Nachtcache "Die Gralsburg (GC1445C)". Der Inhalt des Briefes ist sachlich-schroff formuliert und hinterlässt bei mir den Eindruck, dass Geocacher (egal ob Tag- oder Nachtaktive) sich aus diesem Gebiet gefälligst fernhalten sollen. Keine Spur von Dialogbereitschaft, wie ich gehofft hatte. Dass ich mit den Behörden in Kontakt kommen würde, wusste ich von Anfang an. Der überaus pflichtbewusste Jagdaufseher, Herr B., registriert, seit er mich eines Nachts - ich war gerade auf dem Kontrollgang vor der Eröffnung des Caches - von seinem Hochsitz aus angebellt hat, minutiös jede Bewegung in "seinem" Gebiet. Umgehend hat er der Gemeinde im Namen der Jagdgesellschaft über die, seiner Meinung nach, unbotmässigen nächtlichen Aktivitäten Bericht erstattet. Jetzt habe ich den Salat. Tatsache ist, dass der Grossteil dieses Nachtcaches durch Naturschutzgebiet führt. Schätzungsweise die Hälfte verläuft abseits der Wege. (Dass dieses Gebiet, in dem die Spur querwaldein führt, erst seit kurzem unter Naturschutz steht (1.1.2007), und auch nicht entsprechend beschildert ist, sei hier nur am Rande erwähnt). Wer nun meint, das frisch eingezonte Gebiet sei ein Landstrich, wo man den Rehen beim äsen zusehen und bei jedem Tritt aufpassen muss, dass man nicht eine geschützte Pflanze zertritt, der irrt sich. Es handelt sich grösstenteils um ziemlich gewöhnlichen Tannen- und Buchenwald, der reichlich von Wegen und Pfaden durchzogen ist. Bei schönem Wetter wird das Gebiet tagsüber geradezu von Besuchern überschwemmt. Auch Abends und Nachts sind Leute an diversen offiziellen und wilden Feuerstellen anzutreffen. Mountainbiker gehören seit kurzem auch zum Inventar, wenn sie über die Feldwege zu Tal brausen. Und, last but not least, befindet sich mitten im Herz dieses Naturschutzgebiets seit Jahren ein 300-Meter Schiessstand. Jeden Donnerstag Abend knallt es dort aus den Sturmgewehren. Im Weiler klingt das, als ob gerade der Krieg ausgebrochen wäre. Die Kleinkaliberschützen sind 800 Meter entfernt, ebenfalls im Naturschutzgebiet. Ausserdem hat der Bauer, der sich inmitten von all dem befindet, offenbar das Recht, mit riesigen Mähmaschinen Nachts sein Gras zu schneiden und zu Ballen zu verarbeiten. Das ist Naturschutz pur. Aber die fünfzig Nachtcacher, die binnen eines Jahres (wenn's hoch kommt) in Gruppen vorbeikommen, sollen zu viel sein. So einfach lasse ich mich nicht vertreiben. Ich werde den Dialog mit den Behörden suchen und hoffe, eine befriedigende Lösung zu finden. Aber bevor ich das tue, würde mich interessieren, was andere Geocacher zu bestimmten Punkten meinen. 1) In einem Naturschutzgebiet sind laut Gesetzestext (§3 c) nicht bewilligte Veranstaltungen untersagt. - Mich interessiert hier: Ist ein Nachtcache (und Geocaching im Allgemeinen) in juristischem Sinne eine Veranstaltung? (Natürlich sind hier nur normale Caches und keine Events gemeint) 2) Ist es verboten (und auch sonst verwerflich) sich Nachts abseits der Wege mit Taschenlampen in einem Naturschutzgebiet aufzuhalten, weil das übermässig starke Immissionen auf die zu schützenden Umgebung hat? 3) Darf ein Nachtcache, der auf den Wegen bleibt, durch ein Naturschutzgebiet führen? 4) Wäre es für Geocacher wünschenswert ein gerichtliches (Präzedenz-) Urteil zu haben, das klärt, was ihnen in der Natur allgemein (und in einem Schutzgebiet im Speziellen) gestattet ist? Oder soll man schlafende Hunde nicht wecken und einfach hoffen, dass die Behörden bei diesbezüglich heiklen Caches nichts mitbekommen? Nicht dass ich wild auf eine Gerichtsverhandlung wäre, aber mir wäre gerade jetzt sehr mit einem Urteil gedient, dass in dieser Sache schon einmal gefällt worden ist. 5) Unser kantonales Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz, spricht von Bussen bei Übertretung des Gesetzes, schweigt sich aber vollständig über deren Höhe aus, ausser dass sie in schweren Fällen bis zu 100'000 Franken betragen kann. Kennt sich da jemand aus? Wie hoch würde in diesem Fall eine Busse schätzungsweise bemessen werden? Ist das im zwei- drei- oder gar im vierstelligen Bereich? 100'000 für ein paar reflektierende Reissnägel und eine, nach Behördenmeinung, nicht bewilligte Veranstaltung werden sie wohl nicht verhängen. Ich frage das, weil mir die Vorstellung Sorgen macht, dass eine (unverhältnismässig) hohe Busse reinsegelt, während ich noch mit den Behörden diskutieren will. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich will nicht um jeden Preis einen Nachtcache durch Naturschutzgebiet führen. Das ist sogar eine ziemlich schlechte Idee. Ich hätte die Strecke nie so ausgesteckt, hätte ich gewusst, dass sie fast vollständig durch Naturschutzgebiet führt. Alles was ich möchte, ist, dass die Gemeinde (oder das Forstamt) so lange ein Auge zudrückt, bis sie es geschafft haben, das Naturschutzgebiet für alle Besucher auch als solches erkennbar zu markieren. Wenn sich im Zuge dieser Auseinandersetzungen noch einige Fragen, die das Geocaching betreffen, klären lassen, umso besser. So. Das wär's. Vielen Dank für die Reaktionen. Gruss Wunnibald
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