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Sicht der Grundeigentümer


uschoen

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Ich bin auf einen Thread im deutschsprachigen Forum bei Groundspeak gestossen.

 

Hauptsächlich dreht sich der Post darum, dass gewisse ohne Erlaubnis erstellte Caches von den Ownern oft nur schleppend und nach Diskussionen archiviert werden, nachdem sie direkt darum gebeten werden.

 

Interessant finde ich die Aussage, dass dem Grundeigentümer rechtliche Nachteile entstehen, wenn er die Einwilligung zu einem Cache gibt. Deswegen werden durch den Beitragsschreiber einige für ihn unproblematische Caches stillschweigend geduldet, aber Einwilligung gibt er trotzdem keine, falls man ihn drum bitten würde.

 

Hat jemand Erfahrung damit, ob das in der Schweiz auch so ist?

 

Es wäre ja paradox, wenn man als Owner dem Grundeigentümer mehr schadet, falls man ihn um Erlaubnis fragt und er einverstanden ist, als wenn man dies gerade nicht tut.

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Da wird es einmal mehr um die Haftung gehen. Passiert nix, alles gut. Passiert was und der Eigentümer weiss von nichts -> Haftung an den Cacher. Gibt der Grundeigentümer die Einwilligung und passiert was -> Haftung Eigentümer.

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Da wird es einmal mehr um die Haftung gehen. Passiert nix, alles gut. Passiert was und der Eigentümer weiss von nichts -> Haftung an den Cacher. Gibt der Grundeigentümer die Einwilligung und passiert was -> Haftung Eigentümer.

 

Ich glaube es geht eher in Richtung PARADOX. So einfach wie Du es darstellst dürfte es wohl auch wieder nicht sein!

 

Ich lasse einen Schachtdeckel offen, ein Nachbarskind (welches nichts auf meinem Gelände zu suchen hat) klettert über den Zaun(!) zu meinem Gelände und stürzt dann in den Schacht hinein... bin mir wirklich nicht so sicher wo die Haftung anfängt und wo sie aufhört... Man wird so oder so drangsaliert werden - je nach Fall - und muss belegen, dass man nicht fahrlässig "Fallen" auf seinem Gelände hat.

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neisgei, mit dem Nachbarskind bringst du tatsächlich eine "Verkomplizierung". Da geht es dann aber um das Kind (Kann es die Gefahr abschätzen etc.). Jeder Erwachsene, der dir in ein solches Grundstück läuft hat bestimmt eine Haftung. Ausser du als Eigentümer sagst, dass du es gern siehst, dass "Schachtwanderungen" auf deinem Grundstück stattfinden und du die Einwilligung gibst.

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Dieses Thema beschäftigt mich indirekt schon seit längerer Zeit. Ich hatte hier in der Region (Wiesentäli bei Oetwil, ja dort wo der Cito war) einige Caches ausgelegt und wollte die veröffentlichen. Die Reviewer verlangten von mir eine Einwilligung des Landbesitzers, was sich als so schwierig herausstellte, dass ich das Veröffentlichen der Caches bleiben liess. (Der Zuständige der Gemeinde Oetwil wollte, dass ich ein Bewilligungsgesuch an den Gemeinderat stelle...)

In der Zwischenzeit wurde mir von einigen Cachern geraten, ich solle halt nicht alle 6 Caches in diesem Gebiet auf einmal herausgeben, was natürlich durchaus ein Weg hätte sein können. Aber meine Frage dreht sich um die Einwilligung. Grundsätzlich braucht es diese ja bei jedem Cache. Auf privatem Grund im Urbanen Gebiet kann ich das ja noch verstehen und finde ich auch gut so. Ich will ja auch nicht, dass irgend so ein komischer Typ in meinem Privatgarten plötzlich eine Wetterstation aufbaut, wovon ich nichts weiss...

 

ABER: Man kann mir doch nicht weis machen, dass jeder Owner, der einen Cache im Wald (i.d.R. ist der Landbesitzer die Gemeinde) versteckt dafür eine Bewilligung bei der Gemeinde oder beim zuständigen Förster einholt????

 

Wie seht ihr das? Ist es nicht eher so, dass man die Caches einfach mal auslegt und sofern sich die Cacher einigermassen unauffällig verhalten, merkt gar niemand, der nichts davon versteht, dass hier überhaupt etwas ist, was nicht hingehört?

 

liebe Grüsse, Chnoepfli

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Wie seht ihr das? Ist es nicht eher so, dass man die Caches einfach mal auslegt und sofern sich die Cacher einigermassen unauffällig verhalten, merkt gar niemand, der nichts davon versteht, dass hier überhaupt etwas ist, was nicht hingehört?

 

Dies ist wahrscheinlich das am meisten und hitzigsten diskutierteste Thema in der Onlin-Cacherwelt :mellow:

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chnoepli: Die Antwort gibts eigentlich bereits hier:

http://www.swissgeocacheforum.ch/forum/topic/9062-cachesaettigung/

Eben. Und genau daraus interpretiere ich in etwa folgende Übersetzung: Eigentlich braucht man für jeden Cache eine Erlaubnis des Grundeigentümers. Aber da die Reviewer selber auch wissen, dass diese nur selten vorhanden ist, drücken sie beide Augen zu und fragen nur nach, wenn viele Caches gleichzeitig herauskommen sollen. Natürlich etwas inkonsequent und diejenigen, die sich wirklich an die Vorschriften und Spielregeln halten, sind mal wieder die Verlierer... oder ist das jetzt zu zynisch?

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@chnoepfli: Was du nicht weisst ist, dass es in dieser Region vor einpaar Jahren mal eine sehr grosse Aufruhr gab wegen einem Nighty. Das ist damals ziemlich eskaliert, als zwei Cacher und der Förster oder Jäger aufeinandertrafen. Am Schluss hat es die Behörden beschäftigt und es wurde sogar ein Verbot gefordert. In diesem Sinne ist diese Region besonders heikel. Ich habe auf diesem Berg selber einen T5 Nighty. Allerdings habe ich die Bewilligungen von den Waldbesitzern eingeholt (Privatpersonen). Und die Strecke verläuft nur auf den offiziellen Wanderwegen.

Vielleicht hilft dir das ein wenig zu verstehen, warum diese Region so speziell ist. Ansonsten kannst du ja mal Sunntigscacher anfragen. Er hatte dort auch eine Zeit lang ca. 15 Caches ausgelegt. Wie man im neusten Podcast von Paravan hören kann, ist es für den Wildhüter kein Problem, wenn Caches am Wegrand ausgelegt sind und keine Ruhezonen gestört werden. Also einfach mal mit den Leuten reden.

 

-- Attila

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Danke Attila für die Info. Davon wusste ich wirklich nichts. War wohl bevor ich hier in die Region kam. Das "Powerwäldli" von Sunntigscacher habe ich selbst auch noch geloggt, kurz bevor es geschlossen wurde. Aber dass die Behörden in dieser Gegend derart negativ vorbelastet und gebrannte Kinder sind, war mir wirklich nicht bewusst. Vielleicht gebe ich meine Serie auch bald mal als Multi raus. Gibt ja schliesslich schon genügend Statistikpunkte zu holen, für die, die das brauchen;-)

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Zum Thema Privatgrundstück: Es ist tatsächlich so, dass der Grundstückeigentrümer haftbar ist, wenn eine Person auf seinem Grundstück verunfallt. Auch wenn der Verunfallte das Grundstück unbefugt betreten hat.
Konkret ging es bei einem Kollegen (und Versicherungsexperten) darum, dass er bei sich zu Hause den Koiteich sichern musste, weil eine Person hätte hinein fallen können.

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