cybershiela Geschrieben 28. März 2009 report Teilen Geschrieben 28. März 2009 Hoi zäme Ich stell diese Frage mal ins Off Topic, vielleicht wisst Ihr eine Antwort... In Deutschland müssen Kinder ab dem siebten Lebensjahr auf der Strasse oder dem Radweg mit dem Velo fahren und dürfen nicht mehr das Trottoir benutzen. Wie ist das hier in der Schweiz? Unsere Tochter ist gerade 7 geworden und hat einen ziemlichen Horror davor, nun auf einmal auf der Strasse fahren zu müssen, zumal sie über ein Jahr lang gar kein Velo gefahren ist. Heute jedoch zieht der Papa los und kauft sich ein neues Bike, und eventuell bekommt auch das Töchterchen ein neues. Dann steht gemeinsamen Velotouren eigentlich nichts mehr im Wege. Danke für Eure Antworten! cybershiela Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cybershiela Geschrieben 28. März 2009 Autor report Teilen Geschrieben 28. März 2009 Habe gerade nochmals genau recherchiert, es ist in D doch etwas anders: Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren. Da hätte unsere Tochter, würde sie noch in D leben, also noch etwas Schonfrist. Trotzdem würde mich interessieren, wie die Regelung hier in der Schweiz ist. Ich habe im Netz dazu nichts gefunden. THX, cybershiela Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SwissPoPo Geschrieben 28. März 2009 report Teilen Geschrieben 28. März 2009 Im Strassenverkehrsgesetz ist folgendes zu finden: Art 19: Kinder im vorschulpflichtigen Alter dürfen nicht rad fahren. Davon könnte man ableiten, dass vorschulpflichtigen Kinder gar nicht auf öffentlichem Grund Velofahren dürfen, auch nicht auf dem Trottoir. ...und sobald Du Velofahren darfst, darfst Du dies nicht auf dem Trottoir tun. Es könnte sein, dass dies anderso genauer beschrieben ist. Ich habe es jedoch auch nicht gefunden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doktor Snuggles Geschrieben 28. März 2009 report Teilen Geschrieben 28. März 2009 Musste auch etwas länger Googlen. Aber das könnte dich interessieren. http://www.smiss.ch/downloads/kantonspoliz...instruktion.pdf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cybershiela Geschrieben 28. März 2009 Autor report Teilen Geschrieben 28. März 2009 (bearbeitet) Danke für Eure Antworten. Ich finde die Regelung, wie sie auch in dem von Doktor Snuggles erwähnten pdf beschrieben wird, sehr krass (nämlich dass Kinder erst ab dem Schuleintritt auf dem Velo am Strassenverkehr teilnehmen dürfen und dann auf der Strasse/dem Radweg fahren müssen) . Vor allem, dass auf Kinder ab dem 7. Lebensjahr das Jugendstrafrecht bei Verkehrsregelverletzungen angewendet wird. Ich finde unsere nähere Umgebung nicht besonders velofreundlich, jedenfalls nicht, wenn man keine schöne Tour machen möchte, sondern einfach nur mal geschwind von A nach B (von daheim zur Chorprobe, zum nächsten Aldi, ...) möchte. (Wir wohnen in Zürich Kreis 11) Vielleicht kenne ich als Bus- und Trampassagier auch einfach noch nicht die richtigen Wege. Aber dafür sind wir halt von den Möglichkeiten des öffentlichen Verkehrs verwöhnt (ganz anders als das in D - Heidelberg - der Fall war. Noch katastrophaler ist Bielefeld, meine Heimatstadt. Zu Bielefeld siehe übrigens hier). Ich habe vorhin kurz mit dem Veloverkäufer über dieses Thema gesprochen, und der kannte die Rechtsgrundlage auch nicht, sagte aber, dass Eltern ihre Kinder auf viel befahrenen Strassen meistens auf dem Trottoir fahren lassen - und da sage auch niemand was. Jedenfalls haben der Papa und das Töchterchen mit ihren neuen Velos auf dem Rückweg von der Seebacher Velofabrik den ausgewiesenen Radweg am Chatzenbach entlang benutzt und sind heil daheim angekommen Bearbeitet 28. März 2009 von cybershiela Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bosshards Geschrieben 29. März 2009 report Teilen Geschrieben 29. März 2009 hier noch eine stadt zuercher empfehlung: http://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/st...nd_und_Velo.pdf cheers bosshards Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cybershiela Geschrieben 29. März 2009 Autor report Teilen Geschrieben 29. März 2009 (bearbeitet) hier noch eine stadt zuercher empfehlung:http://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/st...nd_und_Velo.pdf cheers bosshards Diese Broschüre hat das Töchterchen vom Verkehrsunterricht in der Schule mit heimgebracht. Ich finde sie schon hilfreich, aber da steht drin, dass ein Kind auf der Strasse fahren darf, sobald es in die Schule geht, und nicht, dass es das auch muss. Bei der heutigen Cachetour um den Katzensee ist das Töchterchen zweimal in ein parkiertes Auto hineingefahren. Beide Male haben wir Namen, Telefonnummer und Velonummer hinterlassen. Bis wir das Kind guten Gewissens auf der Strasse fahren lassen können, wird wohl noch einige Zeit vergehen. Zumal das neue Velo grösser, schwerer und somit unhandlicher ist als das alte. In der Broschüre ist von Velokursen die Rede, die Kinder gemeinsam mit ihren Eltern machen können. Ich werde mal versuchen, über die Lehrerin mit dem zuständigen Verkehrsinstruktor Kontakt aufzunehmen. cybershiela Bearbeitet 29. März 2009 von cybershiela Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast PJLAK Geschrieben 30. März 2009 report Teilen Geschrieben 30. März 2009 (bearbeitet) Hier gibt's gute Kurse: Pro Velo Kurse Ohne politische Einflussnahme werden die Kinder (und auch die Erwachsenen) durch Freiwillige der IG Velo und Verkehrsinstruktoren der Polizei mit den Verkehrsregeln vertraut gemacht und können das Gelernte auch üben. Wir waren in Basel beim ersten Mal in einem Verkehrsgarten und dann bei einem fortgeschritteneren Kurs unter Anleitung auch auf den Strassen in der Umgebung. Gruss, Pascal von PJLAK Bearbeitet 12. April 2009 von PJLAK Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cybershiela Geschrieben 30. März 2009 Autor report Teilen Geschrieben 30. März 2009 Hier gibt's gute Kurse:Pro Velo Kurse Diesen Link finde ich schön, ich habe auch Kurse in meiner Umgebung gefunden (allerdings erst im Juli). Was mich irritiert, ist, dass die Kurse jeweils nur einen Nachmittag lang dauern. Bringt das denn wirklich was? Gruss, cybershiela Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
StiefelriemenBill Geschrieben 30. März 2009 report Teilen Geschrieben 30. März 2009 (bearbeitet) Hi zusammen! Vor allem, dass auf Kinder ab dem 7. Lebensjahr das Jugendstrafrecht bei Verkehrsregelverletzungen angewendet wird. Naja, ganz so hart ist das nun auch wieder nicht. Kinder zwischen 1-11 werden nicht gebüsst. Es sei denn, sie fahren unangeschnallt im Auto mit. Kinder von 12-15 müssen bei Verstössen in den Verkehrsunti und ab 15 Jahren müssen sie die Busse selber bezahlen. Zudem verwechselst du Verkehrs- und Strafrecht bzw. Jugendstrafrecht. Kinder die im Strassenverkehr etwas falsch machen, werden nach dem Strassenverkehrsgesetz gebüsst wie oben beschrieben. Im Jugendstrafgesetz wird unterschieden. 1-10 Jährige Kinder werden nicht bestraft, bzw. dort eher die Eltern. Ab 10-18 Jahren müssen sie für ihre Fehler gerade stehen, wobei das Jugenstrafrecht doch sehr milde ist, bzw. meist nur Massnahmen ausgesprochen werden. Maximalstrafe wäre da 4 Jahre. (auch für Mord!) Ich würde sagen, dass wohl kein Polizist, und ich spreche da aus Erfahrung , ein kleines Kind vom Trottoir auf die Strasse schicken würde. Ich gehe davon aus, dass wenn kleine Kinder mit dem Velo fahren, die Eltern ohnehin dabei sind. Wenn sie ganz alleine mit dem Velo herumfahren dürfen, dann können sie in der Regel auch auf die Strasse Soviel von meiner Seite. Beste Grüsse Basti Bearbeitet 31. März 2009 von StiefelriemenBill Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast PJLAK Geschrieben 12. April 2009 report Teilen Geschrieben 12. April 2009 Diesen Link finde ich schön, ich habe auch Kurse in meiner Umgebung gefunden (allerdings erst im Juli). Was mich irritiert, ist, dass die Kurse jeweils nur einen Nachmittag lang dauern.Bringt das denn wirklich was? Ja, uns hat's viel gebracht. Natürlich lernt man das korrekte Fahren nicht an einem Nachmittag, aber es ist ein guter Anfang. Und im nächsten Jahr kann man dann ja einen weiteren Kurs besuchen ... Und wie Basti schon geschrieben hat: Die Polizei drückt bei Kindern normalerweise beide Augen zu! Gruss, Pascal Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mige Geschrieben 18. April 2009 report Teilen Geschrieben 18. April 2009 Hoi zäme Also die IG Velo Kurse bringen den Kinder sehr viel. Wichtig ist aber neben den Kursen auch das die Eltern sich an die Regeln halten und die Kinder auch immer wieder auf Fehler aufmerksam machen. Die Gesetzliche Lage kenne ich auch nicht genau aber ich würde mal sagen das im Vorschul alter auf den Gehweg gefahren werden darf. Aber am besten gehst Du mal auf einen Polizeiposten in Deiner nähe und fragst da einen der Netten Herren in Uniform. Gruss Mike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Agentenbande Geschrieben 25. April 2009 report Teilen Geschrieben 25. April 2009 Da hätten wir auch noch einige Fragen zum Thema Kindervelo: Wie ist das denn eigentlich mit diesen Trailerbikes? Dürfen/müssen Kinder unter 7 DAMIT auf die Strasse? Brauchen die Trailerbikes eine separate Vignette oder zählt die am vorderen Velo? die Agentenbande Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Agentenbande Geschrieben 25. April 2009 report Teilen Geschrieben 25. April 2009 Noch etwas vergessen: Darf man so ein Trailerbike auch an einem Flyer mit gelber Nummer montieren? Aber das Kind muss dann nicht die Töffliprüfung haben oder? *amkopfkratz* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
StiefelriemenBill Geschrieben 26. April 2009 report Teilen Geschrieben 26. April 2009 Hi, Man du hetzt mich aber schon heute morgen durch den Gesetzesjungel Musste zuerst mal schauen, was ein Trailerbike ist Ich habe es also nun gefunden. Das Gesetz spricht von einem "Nachlaufteil". Ein "Nachlaufteil" ist es laut Artikel 210 Absatz 5 VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) 5 Nachlaufteile gelten als Anhänger. Nachlaufteile sind:a. schwenkbar angekuppelte Rahmenkonstruktionen mit einem oder zwei Rädern, die mit Pedalen, Sitzgelegenheit und einer Festhalteeinrichtung ausgerüstet sind; b. für Kinder vorgesehene Fahrräder, die mit angehobenem oder demontiertem Vorderrad mittels einer betriebssicheren Verbindungseinrichtung am Zugfahrzeug angehängt sind; oder c.509 Behindertenfahrstühle, die mittels einer betriebssicheren Verbindungseinrichtung am Zugfahrzeug angehängt sind.510 Laut VRV (Verkehrsregelverordnung) gilt: Art. 63 Mitfahren auf Motorrädern und Fahrrädern 3 Fahrradfahrer über 16 Jahre dürfen mitführen: a. auf mehrplätzigen Fahrrädern so viele Personen, wie zusätzliche Pedalpaare vorhanden sind; Kinder dürfen nur mitgeführt werden, wenn sie die Pedale sitzend treten können; b. auf einem Nachlaufteil gemäss Artikel 210 Absatz 5 VTS178 an ein- und zweiplätzigen Fahrrädern ein Kind, wenn es die Pedale sitzend treten kann, oder eine behinderte Person im Invalidenfahrstuhl; c. auf einem speziell eingerichteten Fahrrad bzw. einer speziellen Fahrrad-/ Invalidenfahrstuhlkombination eine behinderte Person; oder d. auf einem Fahrradanhänger mit geschützten Sitzen an ein- und zweiplätzigen Fahrrädern höchstens zwei Kinder. 4 Fahrradfahrer über 16 Jahre dürfen zusätzlich zu den Möglichkeiten nach Absatz 3 ein Kind auf einem sicheren Kindersitz mitführen. Der Sitz muss namentlich die Beine des Kindes schützen und darf den Radfahrer nicht behindern. 5 Motorfahrradfahrer dürfen nur ein Kind auf einem sicheren Kindersitz oder eine behinderte Person auf einem Nachlaufteil mitführen. Benützer von Leicht- Motorfahrrädern dürfen Personen nach den Bestimmungen von Absatz 3 Buchstaben b–d und Absatz 4 mitführen. Sieht etwas kompliziert aus, ist es auch Also kurz zusammengefasst: Du musst 16 Jahre alt sein, bevor du jemanden auf einem "Nachlaufteil" also deinem Trailerbike mitführen darfst. Es muss aber die Pedale treten können (steht nirgends was vom Alter. Dies ist also die einzige Bestimmung, es muss die Pedale treten können). Du kannst es auch mit dem Flyer (also Leichtmotorfahrzeug) mitführen, sofern du die obengenannten Bestimmungen einhältst. Wegen der Vignette: Die VTS sagt, dass jedes Fahrrad eine Vignette braucht. Bei den Ahnängern steht nichts. Was so viel heisst, es braucht keine. Gleiches gilt für die Leichtmotorfahrzeugen (also deinen Flyer). Dort benötigst du kein Kontrollschild für das "Nachlaufteil". Ich bin mir nicht 100% sicher ob das mit der Fahrradvignette für das Trailerbike wirklich stimmt, da ich nicht mehr gefunden habe. Könnte mal noch mit einem Kollegen Rücksprache nehmen, ob das richtig ist. Wenn du aber eine Vignette drauf klebst, kostet ja nix und ist gleichzeitig die günstigste Versicherung mit der höchsten Deckung, dann schadet das sicher nicht. Ich persönlich glaube aber auch nicht, dass man eine braucht, da dieses Bike ja nicht selbstständig einen Schaden verursachen kann, und darum geht es ja bei den Vignetten und Kontrollschildern hauptsächlich. So hoffe etwas geholfen zu haben Gruss Basti Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Agentenbande Geschrieben 26. April 2009 report Teilen Geschrieben 26. April 2009 Danke, kompliziert und wenn ich mal in eine Kontrolle komme gibt das sicher Gesprächsstoff. ;-) Mir ist immer noch nicht 100% klar, ob ich jetzt das Nachlaufteil, wie du das nennst an den Flyer mit gelber Nummer hängen darf oder ob ich für meine Tochter einen Behindertenrollstuhl kaufen muss. Grazie Mille Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
StiefelriemenBill Geschrieben 26. April 2009 report Teilen Geschrieben 26. April 2009 Hi, He he... Ja du darfst, solange dein "Nachlaufteil" den gesetzlichen Vorschriften entspricht Die sind wiederum sehr kompliziert, sollte dich aber nicht kümmern, denn werden sie nicht eingehalten, wird das Teil auch nicht verkauft werden. Gruss Basti Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Helveticus Geschrieben 27. April 2009 report Teilen Geschrieben 27. April 2009 Sie (d Schugger) wissen ja noch nicht mal ob nun der Flyer mit einer Velovignette reicht oder ob ein Mofa Kontrollschild nötig ist... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
StiefelriemenBill Geschrieben 27. April 2009 report Teilen Geschrieben 27. April 2009 Hi Helveticus, Sie (d Schugger) wissen ja noch nicht mal ob nun der Flyer mit einer Velovignette reicht oder ob ein Mofa Kontrollschild nötig ist... Kommt halt ganz darauf an, welchen "Tschugger" du antriffst Man kann halt nicht alles wissen...... Gruss Basti Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SwissPoPo Geschrieben 27. April 2009 report Teilen Geschrieben 27. April 2009 Hier eine kleine Zusammenstelllung der BFU http://www.bfu.ch/PDFLib/1096_42.pdf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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