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Verdächtige Autos im Wald....


swissdeano

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... und dabei sei wiedermal in Erinnerung gerufen, dass im Wald grundsätzlich Fahrverbot herrscht (auch für Geocacher...).

 

Ich habe folgendes mal recherchiert und in meinen Profil publiziert (unverbindlich und ohne Gewähr):

 

WaG (Waldgesetz) 921.0, Art 2:

Als Wald gilt jede Fläche, die mit Waldbäumen oder Waldsträuchern bestockt ist und Waldfunktionen erfüllen kann. Entstehung, Nutzungsart und Bezeichnung im Grundbuch sind nicht massgebend.

 

WaG 921.0, Art 15:

Wald und Waldstrassen dürfen nur zu forstlichen Zwecken mit Motorfahrzeugen befahren werden. (...) Die Kantone können zulassen, dass Waldstrassen zu weiteren Zwecken befahren werden dürfen, wenn nicht die Walderhaltung oder andere öffentliche Interessen dagegen sprechen.

 

Fazit:

Falls nicht explizit zulässig, ist das automobile Befahren von Strassen im Gelände gemäss Art 2 (Wald) nicht gestattet, auch wenn kein Verbotsschild aufgestellt ist.

 

Bemerkung:

Es ist bisweilen sehr irritierend, dass manchmal ein Fahrverbot aufgestellt ist, dann wieder nicht. Am schlimmsten sind Verzweigungen, wo ein Teil der Strassen beschildert, und andere nicht sind.

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  • 2 Wochen später...

Wäre hilfreich wenn sich jemand damit auskennt! Wie Attila bereits geschrieben hat - gestern fuhr ich mit meiner Freundin auf einer Landstrasse entlang (heisst ein nicht geteerter Boden, rechts/links mal Wiese, mal Wald, mal Acker). Verbotsschilder gab es keine. Das Cachemobil stehen lassen konnte ich nicht weil meine Freundin aktuell wegen einer Operation nicht sehr gut gehen kann - es stand also zur Frage umkehren oder weiterfahren.

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Habe ganz einfach bei "meinem" Polizeiposten angerufen und Bescheid erhalten, dass:

1) Was ich oben gepostet habe korrekt ist

2) Feldwege/Strassen entlang dem Wald (Zwischen Wald und Feld) explizit mit einem Fahrverbot belegt sein müssen, wenn dort nicht gefahren werden darf.

 

Er werde aber noch die entsprechende Regelung nachlesen und mich mit der definitiven Antwort und Referenz versorgen.

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Ich habe heute mal den ganzen Text des WaG gelesen, (Kanton Basel-Landschaft. Somit sind die Ausführungen von Ripiechiep nicht ganz korrekt. Gemäss Absatz c müssen nach einer Uebergangsfrist von 5 Jahren alle Waldstrassen signalisiert sein, also mit dem Schild "Waldstrasse" oder mit einem entsprechenden Fahrverbot. Wenn eine Gemeinde als Waldbesitzerin dies nicht gemacht hat, befindet man sich hier in einem rechtsfreien Raum, d.H. alles was nicht verboten ist, ist erlaubt. Allerdings kann es dann natürlich zu ellenlangen Diskussionen führen, also besser nicht versuchen im Wald zu fahren, das Laufen ist auch gesünder!!

 

17. Vom Regierungsrat am 22. Dezember 1998 auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt (vorbehalten der Genehmigung von § 40 durch den Bund)

§ 41 Übergangsfristen

Innerhalb von 5 Jahren seit Inkrafttreten dieses Gesetzes:

a. müssen die Waldgrenzenkarten erstellt sein,

 

b. müssen rechtswidrige Einzäunungen von Wald entfernt sein,

 

c. müssen die Waldstrassen und wo notwendig die Maschinenwege und das übrige Waldareal signalisiert sein,

 

d. dürfen Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter noch ohne entsprechende Ausbildung oder Erfahrung gegen Entgelt im Wald Holzhauereiarbeiten ausführen

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(...) (Kanton Basel-Landschaft. Somit sind die Ausführungen von Ripiechiep nicht ganz korrekt. (...)

 

Uuuuufpasse!!

Nicht das ich für mich beanspruche die Gesetzestexte besser als irgend jemand sonst zu verstehen, aber man muss doch unterscheiden:

Nationales Waldgesetz und Kantonale Umsetzungen und Bestimmungen.

Mein Beitrag bezog sich auf das Nationale, worin auch klar eingeräumt wird, dass es kantonale Bestimmungen geben kann.

 

Fakt ist:

Auf nationaler Ebene könnten die die Beschilderungen abgeschafft werden, da die Sachlage klar ist. (Aussage bestätigt durch die Polizei)

Die Abwesenheit von Beschilderungen, genauso wie fehlendes Wissen kann nicht als Freipass bezeichnet werden.

Kann natürlich sein, dass die Umsetzungsbestimmungen für BL so sind, wie Mistral28 beschreibt. Dann macht es das Leben einfacher. Aber davon darf national nicht ausgegangen werden.

 

Des weiteren (Auskunft der Polizei):

Waldwege, die an der Waldgrenze verlaufen, sind 'vermutlich' als "Nicht-Waldwege" anzuschauen. Wenn diese jedoch in den Wald hinein schlängeln, dann schon.

Was Wald ist und was nicht, wird in den Gemeinden auf Ihren Richtplänen definiert.

Nun ist das natürlich nicht jedem Motorfahrzeugfahrer zuzumuten, dass er sich dort erst kundig macht. Daher wird ein Benutzen eines solchen Weges in der Praxis wohl nicht geahndet, schlimmstenfalls angemahnt.

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  • 4 Wochen später...

Sofort die Polizei alarmieren, gut. :rolleyes: Ich und marrakesch fanden mal in der Umgebung des Flughafens nahe einem Cache ein verdächtiges Zelt. Also die Flugafenpolizei angerufen, die genauen Koordinaten und Ort durchgegen und eine knappe Stunde in der Nähe gewartet... Keiner der "Rennleitung" tauchte auf.

:huh:

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  • 4 Wochen später...

Haben Jäger die nicht jagen einen "forstlichen Zweck"? Mich nervt es, dass die immer mit ihren Subarus (begründetes Vorurteil) durch den Wald kurven!

 

 

Das würde mich auch wunder nehmen. Oder auch, müssen Jäger die Strasse befahren, wenn diese auch nur Wildbeobachtungen ausserhalb der Saison (zB. vom Hochsitz aus) machen?

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Keine Ahnung. Aber mit Sicherheit gibt es da Bestimmungen dazu (wie alles bei uns reguliert ist). Also frag doch einfach mal bei der Gemeinde oder beim Kanton nach. Andererseits wird es wohl schwierig sein, den Bedarf nachzuweisen. Aber ich glaube auch nicht, dass Förster und Jäger einfach so zum Spass im Wald rumfahren.

 

-- Attila

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Meine Erfahrung (im Pilatusgebiet): Der Winter bringt es jeweils an den Tag! Ich bring es fast nicht fertig nach einem frischen Schneefall eine einsame (Berg-) Waldstrasse zu begehen, ohne auf Fahrspuren zu treffen. Soviele Forstarbeiter kanns gar nicht geben, die erst noch am Samstag und Sonntag arbeiten. Entweder gibts zu viele Ausnahmebewilligungen oder zu viele Natur- (und Jagd- und Cache- und ...) Liebhaber, die sich da motorisiert durch die Wälder schlängeln.

Geomandi

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