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Eingraben nein oder doch jain?


garuda75

Empfohlene Beiträge

Hallo GC-Gemeinde

 

Bin nun seid einem Jahr Käscher und nach ein paar 100 Funden selber am Auslegen, habe da eine oder 2 Ideen.

 

In diesem Zusammenhang:

 

"Geocaches sind nie vergraben, weder ganz noch teilweise.
Wenn man ein Loch in den Boden graben oder es anderweitig herstellen muß, um einen Cache zu platzieren oder zu finden, ist das nicht zulässig."

 

 

Nun stellt sich mir die Frage: Ich habe auch schon öfters Caches gefunden, die in den Boden eingelassen waren (Deckel mit Tarnung oben o.ä.). Die wären nun wohl nicht regelkonform. Im Netz findet man viel Kontroverses, aber keine eindeutige Antwort, obwohl die Regel eigentlich definert ist.

Gibt es eine Grauzone? Eigentlich nicht, denn so wie der Absatz lautet, ist auch das Graben zum Platzieren nicht OK?

 

Was ist aber, wenn ich den im eigenen Garten einlasse, oder vom Grundeigentümer die Erlaubnis vorweisen kann, dass er einverstanden ist?

 

 

 

 

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Einer meiner Caches (GQXMBC) ist auch vergraben, zumindest der grösste Teil davon. Der Geocacher selbst muss beim suchen aber nichts aus, oder umgraben, und so habe ich die Regel eigentlich auch immer verstanden.

 

Sobald der Suchende eine Schaufel in die Hand nehmen muss, ist es für mich verboten.

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Was ist aber, wenn ich den im eigenen Garten einlasse, oder vom Grundeigentümer die Erlaubnis vorweisen kann, dass er einverstanden ist?

Ist doch völlig unerheblich ob dies der eigene Garten ist oder nicht, es geht doch darum, dass Cache nicht vergraben sein dürfen, egal wo.

 

Etwas anderes ist es, wenn ich eine Dose fest im Boden versenke mit Deckel, und darin ist dann der Cache. Ein Beispiel dafür wären Hydrantenschacht-Abdeckungen und ähnliches

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/65/Berlin_hydrant_20050211_p1000517.jpg

 

Schönes und glückliches Neues Jahr ans komplette Board wünscht

Mausebiber

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  1. Geocaches are never buried, neither partially nor completely.

  2. If one has to dig or create a hole in the ground when placing or finding a geocache, it is not allowed.

    Also wohlwollend interpretiert heisst das doch, dass ich irgendwo ein Loch buddeln darf und in diesem Loch ein Rohr mit Deckel versenken darf. Wenn ich danach eine Tupperware-Dose in dieses Rohr lege und und das Rohr mit dem Deckel schliesse, habe ich doch nicht mehr gegraben, um den Cache zu platzieren und auch der suchende Cacher braucht nicht zu buddeln... :P ;)

    Grüsse

    douglasflyer

Bearbeitet von douglasflyer
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hahaha... wohlwollend kann man alles verbiegen...

 

Nein, nein Freunde. Auch bei viel gutem Willen und auch bei tollen Caches die in Röhren verbuddelt sind. Sind doch ehrlich es ist eindeutig...

 

 

"Geocaches sind nie vergraben, weder ganz noch teilweise.
Wenn man ein Loch in den Boden graben oder es anderweitig herstellen muß, um einen Cache zu platzieren oder zu finden, ist das nicht zulässig."

 

was ist an "um einen Cache zu platzieren" nicht zu verstehen?

 

Und nein, ich will keinem was miesepetrig machen. Geht mir nicht ums Urteil wer was macht - aber die Diskussion hier über die Regel - die Regel ist so unklar nicht, wie manche das wohl haben wollen. Also wirklich Leute! :thumbdown:

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Völlig unabhängig, wie diese Regel nun genau zu verstehen ist oder ob sie vielleicht für die USA andere Bedeutung hat, als bei uns. Fakt ist, dass es bei uns viele Caches gibt, welche - wie auch immer - im Boden eingelassen sind.

Ich spreche auch bewusst von "eingelassen". Das bedeutet nämlich, dass man z.B. nur einen Deckel anheben muss, um an den Cache zu gelangen, währende "vergraben" für mich heisst, dass auch ich graben müsste, um an den Cache zu gelangen.

Offenbar wird diese Regel also bei uns nicht so strikt umgesetzt, wie sie zu lesen ist. Das ist kein Wunschdenken und keine Aufforderung Caches einzugraben, sondern nur die gängige Praxis.

 

Statt allerdings nach dem verboten/erlaubt zu fragen, würde es mich eher interessieren, was denn der Hintergrund zu dieser Regel ist. Es gibt ja bestimmt einen Grund dafür. Will man verhindern, dass Caches wirklich verbuddelt werden und dann jeder Cacher mit einer Schaufel den Wald umpflügt? Oder hat man in Seattle Angst, dass sie verklagt werden, wenn jemand auf fremdem Boden ein Loch schaufelt? Das ist für mich die Frage, um die Regel verstehen zu können!

 

-- Attila

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Wenn man hier wieder mal ne längere Zeitlang offline war, lässt sich beim Lesen mancher Themen ein schmunzelndes Grinsen einfach nicht vermeiden. ;)

 

Und einmal mehr denke ich, ich nehme mir das Recht heraus, primär nach/mit gesundem Menschenverstand zu cachen,

und nicht nach in Seattle festgelegten Richtlinien. Nicht dass das nun ein Aufruf wäre, grundsätzlich die vorgegebenen Regeln zu missachten !

Im Gegenteil. Ich befürworte eigentlich sehr, dass nicht jeder einfach machen kann/soll, was er will und Regeln (grundsätzlich) eingehalten werden "sollten".

Aber .... manchmal macht es auch Sinn sie (die Regeln) einfach mal zu hinterfragen, und dann eine Entscheidung für sich selbst zu treffen,

wie man eine Sache nun tatsächlich handhaben will.

 

lg GOR

Bearbeitet von Great Ocean Road
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hahaha... wohlwollend kann man alles verbiegen...

Nein, nein Freunde. Auch bei viel gutem Willen und auch bei tollen Caches die in Röhren verbuddelt sind. Sind doch ehrlich es ist eindeutig...

Da kannst du lachen so viel du willst. Die Regel besagt doch nicht, dass man nichts unterhalb der Grasnarbe verstecken darf! Ganz einfach ausgedrückt bedeutet es, man darf kein Döschen einfach in den Boden drücken und Erde drauf, fertig.

 

Jederzeit kannst du Cache in Abwasserrohren verstecken, in Kanalabdeckungen, unter Bodengittern, in Brunnen, Schächten oder ähnliches. Und wenn du einen "kleinen Schacht" selbst baust, natürlich mit Genehmigung des Grundstück Eigentümers, und darin das Döschen versteckst, dann ist das regelkonform, zumindest hier in Deutschland.

Siehe auch:

http://www.geobound.de/news/2011/03/02/geobound-hamburg-sucht-das-beste-versteck.html

oder

http://blog.hiogi.de/reise/was-ist-geocaching-die-verschiedenen-cachebehaelter-teil-3/

https://rheinkilometer702.wordpress.com/tag/geocaching/

http://franken-wiki.de/index.php/Geocaching_in_Franken

http://www.bergleben.de/wandern/2426-e_367118,parentE_354415.html

http://www.coupons4u.de/blog/erlebnisse/geocaching-freizeitspas-fur-die-ganze-familie/

 

So könnte ich noch Stunden weiter machen. Unsere Reviewer cachen doch ebenfalls und sehen die Verstecke, wenn das mit der "Umverpackung" nicht passen würde, hätte man doch schon lange mal was gehört.

 

Hier noch ein paar andere Meinungen:

https://forum.geoclub.de/viewtopic.php?t=43141

 

Gruß,

MB

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@Mausebiber

Ich habe die Regeln weder geschrieben, noch weiss ich, wie die Reviewer das handhaben. Und wie ich sagte, habe auch selber tolle "vergrabene" Caches gefunden. Mein Beitrag richtet sich an den Regel-Text, den man so für sich stehend einfach NICHT missverstehen kann.

 

 

Jederzeit kannst du Cache in Abwasserrohren verstecken, in Kanalabdeckungen, unter Bodengittern, in Brunnen, Schächten oder ähnliches. Und wenn du einen "kleinen Schacht" selbst baust, natürlich mit Genehmigung des Grundstück Eigentümers, und darin das Döschen versteckst, dann ist das regelkonform, zumindest hier in Deutschland.

 

Da kommt oben grundsätzlich nirgends "...Loch ... graben..." vor. Und wie beim jedem Cache üblich; wenn man die Erlaubnis des Land-Eigentümers/Besitzers hat, dürfte man wohl auch "bauen", wenn es sein muss eine ganze Waldhütte um darin ein Cache zu verstecken. (Unter berücksichtigung weiterer Rechte die über die des Eigentümer hinausgehen selbstverständlich...)

 

Bei aller Polemik ist es doch interessant zu wissen, wozu die Regel so formuliert wurde. Hat es damit zu tun, dass die Regel grösseren "Landschaden" vermeiden will, damit die Ländereien der Eigentümer (Privat oder Gemeinden) nicht über die Massen "geschädigt" werden? Ein Schacht, oder weiss ich was anderes was schon existiert, fällt für mein Verständnis nicht unter "Loch graben". Da wäre wohl nur die Regel "Erlaubnis Eigentümer" relevant.

 

Also: um was genau diskutieren wir hier? Braucht jemand eine Rechtfertigung der Community, dass er ohne Erlaubnis des Eigentümer ein Loch in den Boden graben möchte? Das wird wohl nicht Regelkonform sein (- eigentlich so oder so nicht, weil man immer die Erlaubnis des Eigentümer bräuchte -) und mehr wollte ich nicht sagen. Ihr dürft es euch gerne weiter schönreden, mit allen Kniffs und Tricks. ;)

 

Ausser einer kommt und erklärt, dass geocaching.com beim Regeltext etwas anderes aussagen wollte. Aber meine Interpretation = siehe oben.

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.... unsere Reviewer cachen doch ebenfals ...

 

Unsere Reviewer sollten doch auch als "normale" Cacher unterwegs sein können und als Reviewer logen ohne dass das ein Cache gleich legitimiert.
Oder liege ich da falsch und Reviewer sind immer als "GC-Polizei" unterwegs?

Bearbeitet von niesenschatten
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Reviewer sind (hoffentlich) nur als Cacher unterwegs, denn sie sind auch nur Menschen, die das selbe Hobby mit uns Nichtreviewern verbindet. Sonst müssten wir wirklich ein paar Muggels anstellen, die alle ausgelegten Caches auf ihre Richtigkeit kontrollieren. Und dann würden wohl nicht nur ein paar 'eingelassene' Caches von der Bildfläche verschwinden.

 

Richtlinien und Regeln sind ja schön und gut und sollten weitmöglichst eingehalten werden. Aber lebt Geocaching nicht auch ein Stück weit vom Reiz des Verbotenen? Schaut euch doch die Favoritenvergabe an. Gerade Caches, die sich in der Grauzone befinden, werden gerne besucht und machen mehr Freude als ein legaler, stinklangweiliger Leitplankenstatistikpunktlieferant.

 

Ich hab's da wie Attila_G: Schlafende Hunde soll man nicht wecken...

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Uiiiii da hab ich wohl eine recht kontroverse Diskussion losgetreten... Nicht uninteressant. Ich hab mir meine Gedanken gemacht und sage mal allen Stimmen danke für Ihre Inputs.

 

Im Sinne der Hunde kann der Mod hier den Schlüssel drehen bei bedarf ;)

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