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Fahrverbot?


Santianer

Empfohlene Beiträge

@ bubendorf

Zum besseren Verständnis einige mögliche Beispiele (ohne juristischen Anspruch auf Vollständigkeit ;)):

 

Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren bei Anwohnern oder auf anliegenden Grundstücken,

- Du bringst oder holst etwas von einem Kollegen

- Du bist Kurierfahrer oder Lieferant (bspw. Post). Aber nur bei Lieferungen in der Strasse, nicht zur blossen Durchfahrt.

 

Fahrten von Anwohnern und von Personen, die Anwohner zu treffen oder auf anliegenden Grundstücken

- Du gehst Deinen Kollegen besuchen

- holst jemanden ab der bswp. schlecht zu Fuss ist

- Du wohnst selber dort :)

 

Arbeiten zu verrichten haben

- Gärtner, Bauarbeiter, Schreiner, etc...

 

sowie die Beförderung solcher Personen durch Dritte.

-Taxifahrer

- Spitex Fahrdienst

 

Ich hoffe es ist für Dich nun ein wenig besser verständlich. Ich bin auch kein Jurist, für die Details muss ich auch immer nachfragen/ nachschlagen. Bin nicht mehr so in Übung.

 

Die Frage bezüglich des Waldweges von KüT5-Team bezüglich des Waldweges habe ich mir ins Geschäft gemailt. Ich frage heute Mal die Kollegen.

Bearbeitet von 2 wheels
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@ bubendorf

- Du bringst oder holst etwas von einem Kollegen

Das ist doch genau der Gummi-Paragraf-Anteil von diesem Gesetz!

 

- Ich sehe alle anderen Geocacher als meine Kollegen an.

- Die Caches sind Eigentum von diesen Geocachern / Kollegen.

- Ich bringe diesen Caches meine Unterschrift / Stempel / Kleber oder sonst was. (Mal abgesehen von einem DNF!)

 

Ergo bringe ich doch etwas einem Kollegen und darf daher auch durchs "Zubringerdienst gestattet" fahren?

Oder muss dieses "etwas" was ich da bringe eine bestimten Grösse, Gewicht oder Wert überschreiten?

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sali bubendorf

ja könnte man ja so auslegen wie du beschreibst.

ich jedoch hätte ein schlechtes gewissen, dem poli-mann-frau zu erklären, dass das ein böxle kollege ist. ich meine damit, dass mein gesunder menschenverstand es verbieten würde dort rumzukurven..

ich habe eine SRK bewilligung, wo ich das auti überall abstellen könnte. würde mir aber meine ehre verbieten, dass fürs böxeln zu benützen.

 

ich denke, der gesunde menschenverstand und anstand klärt viel.

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Für mich/uns ist klar, dass der Zusatz "Zubringerdienst gestattet" für Cacher heisst: hier ist Endstation fürs Auto!

 

Was ich aber nicht wusste: dass generell auf Waldwegen ein Fahrverbot besteht.

Ich kenne hier im Bündnerland sehr viele Waldwege die rege befahren werden da keine Fahrverbotstafel da ist.

Oft ist am Ende des Weges ein PP für einige Autos, weiter geht es dann auf Trampelpfaden z.B an den Rhein

oder an einen kleinen See usw.

Ich muss mich mal schlau machen, ob das hier einfach toleriert wird oder ausdrücklich erlaubt ist.

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Das ist doch genau der Gummi-Paragraf-Anteil von diesem Gesetz!

 

Ergo bringe ich doch etwas einem Kollegen und darf daher auch durchs "Zubringerdienst gestattet" fahren?

Oder muss dieses "etwas" was ich da bringe eine bestimten Grösse, Gewicht oder Wert überschreiten?

Diese Argumentation erinnert mich irgendwie extrem stark an Argumente, die mir beim cachereviewen manchmal begegnen. -_-

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Das ist doch genau der Gummi-Paragraf-Anteil von diesem Gesetz! -

Erzähl die Story dann Vorort der Polizei und du wirst ziemlich sicher sehen wie wenig Gummi das Gesetz hat. Ausnahme der Cache wäre auf dem Grundstück des Cacherkollegen.

 

eine frage auch zu diesem thema. ich fahre auf der hauptstrasse und halte bei einem feldweg an. es hat kein fahrverbotvorhanden. zum waldrand sind es ggf 200 meter. der feldweg ist links und rechts durch felder begrenzt. darf ich jetzt bis zum waldrand fahren und B: darf ich am waldrand das auti abstellen. juristen sind hier gefragt. danke für die antwort. solong kümaa

Sehe ich nix verbotenes… machen wir ab und zu. Du befindest dich immer auf einem unbeschilderten Feldweg. Der Weg AM Waldrand ist noch keine Waldstrasse sondern auch ein Feldweg.

 

Für mich ist Zubringedienst und der Wald tabu, ausser speziell beschildert z.B. „Zufahrt bis zur Waldhütte erlaubt“ was ich aber sehr selten gesehen habe.

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Hier noch der Beitrag von Bundesbern zu den Flur- und Feldwegen

 

Befahren von Flur- und Feldwegen

 

Mit "Somit ist jeweils im konkreten Einzelfall auf die Beschaffenheit und Geeignetheit eines solchen Weges abzustellen." ist da allerdings Juristenfutter eingebaut. Im Zweifelsfall dann wohl eher doch nicht...

 

Das Strassenverkehrsgesetz sagt dazu im Art. 43:

 

"Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden."

 

Grüsse

 

douglasflyer

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"Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden."

Uii, heisst das jetzt, dass sobald ein gelbes Wanderwegschild aufgestellt ist (und dieser nicht auf einer Strasse verläuft) automatisch Velofahren verboten ist? Oder eher nur bei schmalen Pfaden? Offensichtlich ist ja immer so eine Sache.....

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Diese Frage habe ich auch schon mal gestellt. Riepichiep hat da mal etwas abgeklärt (ohne Gewähr). Hier nachzulesen.

 

Merci Attila. Und damit wir den alten Thread nicht widerbeleben müssen, hier eine kurze Zusammenfassung bezüglich Waldrand-Wegen:

 

Habe ganz einfach bei "meinem" Polizeiposten angerufen und Bescheid erhalten, dass:

2) Feldwege/Strassen entlang dem Wald (Zwischen Wald und Feld) explizit mit einem Fahrverbot belegt sein müssen, wenn dort nicht gefahren werden darf.

 

Er werde aber noch die entsprechende Regelung nachlesen und mich mit der definitiven Antwort und Referenz versorgen.

 

Des weiteren (Auskunft der Polizei):

Waldwege, die an der Waldgrenze verlaufen, sind 'vermutlich' als "Nicht-Waldwege" anzuschauen. Wenn diese jedoch in den Wald hinein schlängeln, dann schon.

Was Wald ist und was nicht, wird in den Gemeinden auf Ihren Richtplänen definiert.

Nun ist das natürlich nicht jedem Motorfahrzeugfahrer zuzumuten, dass er sich dort erst kundig macht. Daher wird ein Benutzen eines solchen Weges in der Praxis wohl nicht geahndet, schlimmstenfalls angemahnt.

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Das ist doch genau der Gummi-Paragraf-Anteil von diesem Gesetz!

 

- Ich sehe alle anderen Geocacher als meine Kollegen an.

- Die Caches sind Eigentum von diesen Geocachern / Kollegen.

- Ich bringe diesen Caches meine Unterschrift / Stempel / Kleber oder sonst was. (Mal abgesehen von einem DNF!)

 

Ergo bringe ich doch etwas einem Kollegen und darf daher auch durchs "Zubringerdienst gestattet" fahren?

Oder muss dieses "etwas" was ich da bringe eine bestimten Grösse, Gewicht oder Wert überschreiten?

 

Das ist ganz klar und unmissverständlich umschrieben! Ich sehe nicht wo da Spielraum sein sollte.

 

Bezüglich Feldwegen habe ich das selbe Ergebnis wie sbeelis. Wenn der Weg nicht entsprechend Beschildert ist (Fahrverbot oä.) darf dieser befahren und parkiert werden, solange eine 3m breite Durchfahrt bestehen bleibt.

 

Waldwege sind generell (im Kanton Zürich) verboten, ausser es ist wiederum entsprechend signalisiert und gestattet. Meistens ist eine solche Ausnahme aber wiederum an eine Bedingung geknüpft, die ein Cacher wohl in den seltensten Fällen erfüllt (bpsw. Zubringerdienst zur Waldhütte gestattet -> siehe oben).

 

Ich bleibe dabei um komme wenn immer möglich mit dem Velo oder zu Fuss und empfehle das auch Euch. Aber jeder, wie er will.

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Das hat doch mal was zur Klärung beigetragen. Meinen Senf muss ich hier aber doch auch noch loswerden, nämlich zum Zitat:

Wieso stört euch das eigentlich so, was ein ander macht?? kommt mir vor wie im kindergarten...frollein, er/sie hat petz petz.... ist es schlimm das du selber den ftf nicht hattest??

und

wenn einer als drive in logt, kann ich nur schulterzucken, es geht mir am Allerwerteste vorbei.

 

Also mich persönlich stört das extrem!!! Lest mal ein paar Stunden in Jadg-Foren, die Jäger machen nämlich nicht nur Jadg auf Tiere sondern auch auf Geocacher und versuchen alles mögliche, dass Geocaching in Wäldern verboten wird... und warum? unter anderem weil es genau so D.pp.n gibt, die meinen sie müssten mit dem Auto überall hinbrettern und dann noch mit der Machete den kürzesten Weg zum Cache frei hacken. Wollen wir uns von ein paar einzelnen unser Hobby zerstören lassen???

 

Gruss

koebilee

 

ps. das ist kein Angriff auf "huntermy'key", nicht seine Zitate stören mich extrem, sondern die Leute, die im Wald Drive-In-Cachen müssen.

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Hmm, das hört sich einwenig an, als ob alle Jäger es plötzlich auf die Geocacher abgesehen hätten. Meine persönlichen Erfahrungen sind da einwenig anders. Unser Jäger hatte z.B. bis vor kurzem keine grosse Ahnung, was Geocaching ist. Ich habe ihm das Hobby erklärt und auch gesagt, dass er sich, sollte es mal in seinem Revier ein Problem geben, auch gerne an mich wenden kann.

Während unserem Gespräch hat er mir auch gesagt, dass ein Jäger absolut keine Möglichkeit hat jemandem aus dem Wald zu vertreiben. Das einzige zu was er berechtigt sei, ist eine Ausweiskontrolle. Verbieten könne er aber niemandem etwas. Zudem seien die Geocacher auch nicht das Problem. Die Masse an Hündler (freilaufende Hunde!), Jogger und Velofahrer sei schon eher ein Problem.

Das sind wie gesagt meine Erfahrungen. Heisst natürlich nicht, dass man ein Fahrverbot missachten soll. Und bestimmt gibt es auch durchgeknallte Jäger, die sich auf Geocacher 'eingeschossen' haben. Aber die würden wohl sowieso am liebsten den Wald ganz alleine für sich haben.

 

-- Attila

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Mir käme es nie im Sinn bei uns in den Wald zu fahren, den:

 

1. Bei uns sind so gut wie alle Waldwege mit Fahrverbotsschildern bestückt.

2. Weder meine "fahrenden Minibüchse" noch mein Kombi sind geländefähige Fahrzeuge, beide werden auch so schon dreckig, da müssen sie nicht auch noch auf Feldwegen querfeldein rattern.

3. Wer zu faul ist ein paar Schritte in der Natur zu unternehmen hat sich mit Geocaching definitiv das falsche Hobby ausgesucht.

 

Es grüsst

der Pat_D

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Also mich persönlich stört das extrem!!! Lest mal ein paar Stunden in Jadg-Foren, die Jäger machen nämlich nicht nur Jadg auf Tiere sondern auch auf Geocacher und versuchen alles mögliche, dass Geocaching in Wäldern verboten wird... und warum? unter anderem weil es genau so D.pp.n gibt, die meinen sie müssten mit dem Auto überall hinbrettern und dann noch mit der Machete den kürzesten Weg zum Cache frei hacken. Wollen wir uns von ein paar einzelnen unser Hobby zerstören lassen???

 

Gruss

koebilee

 

ps. das ist kein Angriff auf "huntermy'key", nicht seine Zitate stören mich extrem, sondern die Leute, die im Wald Drive-In-Cachen müssen.

 

Genau so ist es. Leider sind es eben inzwischen schon etwas mehr als ein paar einzelne....

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Egal ob es einzelne sind oder viele, jeder ist einer zuviel.

 

Und ja, bei den Jägern gibt es viele Einsichtige und Vernünfte und nur wenige sture Egozentriker, genau gleich wie bei den Geocachern. Aber diese wenigen auf beiden Seiten können ausreichen, dass Fass zum Überlaufen zu bringen.

 

Gruss

koebilee

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Mich störte es extrem als ich von "Waldwegfahrverbotsfahrernbeimftfjagen" nach einem zügigen Aufstieg zu Fuss, oben mit dümmlichem Grinsen und den Worten "warum schwitzt ihr den so" empfangen wurde.

Zudem hatte der "Waldwegfahrverbotsbefahrer" noch einen TB-Kleber an der Heckscheibe und machte beste Werbung für's Geocachen.

 

Nachdem ich den FTF-Jägern gegenüber persönlich meinen Unmut kundtat, habe ich es auch meinen Cacherkollegen erzählt und so die Fehlbaren eventuell zum Umdenken gebracht.

Bearbeitet von the_flats
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